Neuer Bußgeldkatalog ab 9. November
Wer keine Rettungsgasse bildet, riskiert bald den Führerschein

Region. Wer künftig zu schnell fährt oder falsch parkt, muss tiefer in die Tasche greifen. Denn AM 9. November trat ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. In der Aufstellung wurde nicht nur die Höhe des Ordnungsgeldes angezogen. Teilweise riskieren Verkehrsteilnehmer bei Missachtung der Verkehrsregeln auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Wer sein Fahrzeug im Halte- bzw. Parkverbot abstellt, muss künftig zehn Euro mehr bezahlen. Statt 15 Euro werden dann 25 Euro fällig. Eine Missachtung des Parkverbotes über den Zeitraum von über einer Stunde kostet künftig 40 Euro. Auch das Parken in zweiter Reihe wird ab dem 9. November kostspieliger, vor allem, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden oder eine Sachbeschädigung im Raum steht: Mindestens 80 Euro werden je nach Situation fällig und einen Punkt in Flensburg gibt es stets obendrauf. Gleiches gilt für unzulässiges Parken auf Geh- oder Radwegen. Falschparker haben mit einem „Knöllchen“ über (mindestens) 70 Euro zurechnen, ein Punkt ist ebenfalls sicher. Ein einfaches Überschreiten der Höchstparkdauer kostet je nach verstrichenem Zeitraum 20 Euro bis 40 Euro.
Richtig teuer wird es für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die ohne Berechtigung auf Schwerbehindertenparkplätzen parken. Hier droht ein Bußgeld von 55 Euro statt den bisherigen 35 Euro. Die Steigerung ist das Parken in einer Feuerwehrzufahrt. Herrscht dort kein Blaulichtbetrieb, werden Parksünder mit 55 Euro zur Kasse gebeten – wird ein Fahrzeug im Einsatz behindert steigt das Bußgeld auf 100 Euro und auch ein Punkt ist gewiss.
Wird im Straßenverkehr aufgrund eines Unfalls keine Rettungsgasse gebildet, musste man sowieso schon kräftig bezahlen. 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg sind auch vor dem 9. November fällig. Ein Fahrverbot kommt jetzt dazu. Wer sich nicht an der Bildung einer Rettungsgasse beteiligt, muss für einen Monat den Führerschein abgeben. Noch härter trifft es diejenigen, die die Rettungsgasse als Möglichkeit betrachten, weiterzufahren und den Stau so zu umgehen. Hier werden 240 Euro bis 320 Euro fällig und der Führerschein wird für zwei Monate eingezogen.
Zu schnell unterwegs: Bußgelder steigen massiv an
Auch die Bußgelder für Raser werden angezogen. Im innerörtlichen Bereich gelten ab 9. November folgende Regeln: Wer bis 10 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Ordnungsgeld von 30 Euro (statt 15 Euro) rechnen. Bei 11 bis 15 km/h drohen 50 Euro (statt 25 Euro), bei 16 bis 20 km/h werden 70 Euro statt vormals 35 Euro fällig. Einen Punkt gibt es ab 21 bis 25 km/h, zusätzlich droht ein Bußgeld von 110 Euro. Auch das Höchstmaß wurde neu festgelegt: Wer mit mindestens 70 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erwischt wird, kann sich auf ein Bußgeldbescheid über 800 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von drei Monaten einstellen.
Außerorts wurden die Bußgelder ebenfalls angepasst. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung über 10 km/h müssen 20 Euro statt 10 Euro gezahlt werden, bei 11 bis 16 km/h sind es 40 Euro (statt 20 Euro), bei 16 km/h bis 20 km/h werden 60 Euro fällig. Mit 100 Euro werden Raser zur Kasse gebeten, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 bis 25 km/h überschreiten. Einen Punkt gibt es noch obendrauf. Wird die Höchstgeschwindigkeit mit über 70 km/h überschritten, droht ein Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten.
Massiv angezogen wurden auch die Strafen für Auto- und Motorradfahrer, die Fußgänger gefährden. Wird beim Abbiegevorgang auf Passanten keine Rücksicht genommen, drohen 140 Euro Buße – statt 70 Euro. Die Regelung gilt auch für Fahrradfahrer: Wer mit dem Rad unterwegs ist und Passanten gefährdet wird mit 70 Euro zur Kasse gebeten. ROB

Falschparker müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Foto: ROB