Allgemeine Berichte | 12.07.2022

NABU begrüßt Einschalten der Staatsanwaltschaft

Westerwälder Wisentbulle wurde Opfer illegaler Jagd

Symbolbild. Foto: Pixabay

Mainz/Westerwald. Aus der heute vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität veröffentlichten Pressemitteilung samt Untersuchungsbericht des Landesuntersuchungsamtes geht hervor, dass der Westerwälder Wisentbulle bei seinem Abschuss am 21. Juni 2022 bereits eine ältere, „vermutlich mehrere Monate“ zurückliegende Schussverletzung am linken Sprunggelenk hatte und die daraus resultierende Entzündung für den schlechten Zustand des Tieres sorgte. Daher war der Abschuss am 21. Juni aus Tierschutzgründen die einzig mögliche Maßnahme, das Tier von seinem Leiden zu erlösen. Zuvor wurde das streng geschützte Tier mit ganzjähriger Schonzeit aber eindeutig Opfer eines unbekannten Schützen, der illegal handelte.

Der NABU Rheinland-Pfalz verurteilt die illegale Jagd und die daraus resultierenden Verletzungen des Wisents aufs Schärfste. „Dieser Schuss ist aus vielen Gründen sowohl illegal als auch moralisch verwerflich: Neben den Verstößen gegen das Jagd-, Artenschutz- und Tierschutzrecht ist es für uns unbegreiflich, ein Tier zu verletzen und in Kauf zu nehmen, dass es an diesen Verletzungen elendig zugrunde geht“, sagt Cosima Lindemann, Landesvorsitzende des NABU Rheinland-Pfalz. Die Schussverletzung sorgte laut Untersuchungsbericht für eine bakterielle Infektion, die der Wisentbulle anscheinend über Monate hinweg erleiden musste, sodass er am 21. Juni durch den Abschuss erlöst werden musste.

„Wir begrüßen das Einschalten der Staatsanwaltschaft und erwarten, dass dieser Fall von allen Seiten aufs Schärfste kritisiert und gemeinsam an der Aufklärung gearbeitet wird“, so Lindemann.

Pressemitteilung NABU Rheinland-Pfalz

Symbolbild. Foto: Pixabay

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