Stadt Lahnstein appelliert an Hundehalter
Wildrisse im Lahnsteiner Stadtwald durch freilaufende Hunde
Wird ein Hund beim Jagen erwischt, kann nach dem Landesjagdgesetz eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro erhoben werden
Lahnstein. Hunde sind der beste Freund des Menschen. Viele Bürgerinnen und Bürger suchen mit ihren Vierbeinern neben öffentlichen Grünanlagen in der Stadt auch die zahlreichen Lahnsteiner Waldgebiete auf. Damit der Waldbesuch keine bösen Konsequenzen hat, appelliert die Stadt Lahnstein an alle, die mit Hunden unterwegs sind, in der freien Natur eine Reihe von Regeln einzuhalten.
Konkreter Anlass sind Rehwild-Risse durch freilaufende Hunde im Oberlahnsteiner Stadtwald. In den letzten zwei Jahren wurden vermehrt Rehwild-Tötungen von Hunden im Bereich Kurzentrum, Spießborn und dem angrenzenden Braubacher Stadtwald festgestellt.
Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass sie nicht zur Gefahr für Mensch und Tier werden. Leider geschieht es immer wieder, dass freilaufende Hunde Menschen, andere Hunde, Weidevieh oder Wild anfallen, hetzen und verletzen. Diese Vorfälle könnten vermieden werden, wenn die Vorschriften um Anleinen beachtet würden:
- Ohne Begleitung einer Person dürfen Hunde nicht frei umherlaufen.
- Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine geführt werden. In Grün-, Erholungsanlagen und auf Kinderspielplätzen dürfen Hunde nicht frei umherlaufen.
- In der freien Landschaft dürfen Hunde auf öffentlichen und privaten Wegen und Pfaden, unangeleint laufen. Sie müssen sich aber im Einwirkungsbereich ihres Halters befinden und zu jeder Zeit durch Zuruf unter Kontrolle zu bringen sein. Falls dies nicht der Fall ist, müssen die Tiere angeleint werden.
- Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen in der Nutzzeit grundsätzlich nicht betreten werden. Bei Grünland (Wiesen) ist dies die Zeit des Aufwuchses von März bis Oktober.
- Insbesondere während der Setz- und Brutzeiten ist darauf zu achten, dass wildlebende Tiere nicht durch Hunde gestört werden. Im Wald, Feld und Flur müssen Hunde abseits der Wege an der Leine geführt werden.
- In Naturschutzgebieten dürfen die markierten Wege nicht verlassen werden.
Verstöße können drastische Folgen haben. Wird ein Hund beim Jagen erwischt, kann nach dem Landesjagdgesetz eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro erhoben werden. Auch das Tierschutzgesetz verbietet das Hetzen eines Tieres auf ein anderes und stellt das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden bzw. das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund unter Strafandrohung.
Für Fragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Lahnstein (liegenschaften@lahnstein.de oder unter der Telefonnummer 0 26 21 / 914 164) zur Verfügung.
Pressemitteilung Stadt Lahnstein
Artikel melden
HeimatHelden: Saffig: Peter Röttgen und Dieter Sill sind für ihre Mitmenschen im Einsatz
- Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!
BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 1
- Rüdiger Knieps: Kesseling im Kreis Ahrweiler
Windpark für Bad Hönningen: Flächenpachtvertrag unterzeichnet
- Michael Kroeger: Bestätigung Wahlergebnis am 13.4.2026. Mark Geimer wird Stadtbürgermeister. Unterschrift Nutzungsvertrag Windkraft am 17.4.2026 durch den 1. Beigeordneten Werner Lahme. Die Vereidigung Mark Geimer als...
Allgemeine Berichte
Ortsbeirat gratuliert der Freiwilligen Feuerwehr Bad Neuenahr
Bad Neuenahr. Anlässlich des Tages der offenen Tür zum 130-jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Neuenahr hat auch der Ortsbeirat Bad Neuenahr seine herzlichen Glückwünsche überbracht.
Weiterlesen
Abgabe bis 15. Mai online über das Programm LEA
Jetzt Anträge zur Agrarförderung einreichen
Region. Bis zum 15. Mai können Landwirtinnen und Landwirte Anträge auf „Agrarförderung 2026“ stellen. Bezuschusst werden Direktzahlungen, Ökoregelungen, gekoppelte Tierprämien, die Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus. Die Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt nach den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union.
Weiterlesen
Für die Arbeiten wird der Streckenabschnitt halbseitig gesperrt
27.04.:B 258: Straßenschäden zwischen Virneburg und Kreuznick werden beseitigt
Virneburg. Ab dem 27. April 2026 erfolgen partielle Asphaltinstandsetzungsarbeiten zwischen Virneburg und Kreuznick im Verlauf der B 258.
Weiterlesen
