Allgemeine Berichte | 26.05.2025

Entsorgung in Gewässern, am Wald- oder Wegesrand ist strafbar

Wohin mit dem Grünschnitt?

Illegal Grünschnitt in Gewässern zu entsorgen, kann mit Bußgeldern geahndet werden. Foto: Kreisverwaltung / Roger Best

Westerwaldkreis. Nach der alten Bauernregel: „Mairegen bringt Segen!“ gedeiht derzeit prächtiges Grün. Spätestens jetzt zieht es viele in den Garten, um den Rasen zu mähen oder Hecken und Sträucher in Form zu bringen. Doch wohin mit dem Grünschnitt? Neben dem Mulchen, bei dem das gemähte Gras auf dem Grundstück liegengelassen wird, ist das Kompostieren die einfachste Lösung. Besteht diese Möglichkeit nicht, kann für kleinere Mengen die braune Bioabfalltonne genutzt werden.

Zudem wird zweimal jährlich an fixen Terminen, die im Abfallkalender stehen, Grünschnitt abgeholt. Pro Grundstück können bei dieser Abfuhr bis zu 2 m³ Grünabfälle kostenlos entsorgt werden. Darüberhinausgehende Mengen werden gegen Gebühr nach vorheriger Absprache mit dem Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) mitgenommen.

In größeren Mengen ist eine Abgabe auf den Deponien des WAB in Meudt oder Rennerod sinnvoll. Gegen Vorlage eines Grünabfall-Gutscheins, der jährlich den Gebührenbescheiden an die Grundstückseigentümer beiliegt, werden bis zu 200 Kilogramm Grünschnitt kostenfrei angenommen. Der Gutschein dient zur einmaligen Anlieferung und kann nicht gesplittet werden, das heißt er erlischt nach einmaliger Nutzung – unabhängig davon, wie viel Grünschnitt abgegeben wurde. Anlieferungen darüber hinaus können ganzjährig gegen eine überschaubare Gebühr getätigt werden.

Wer allerdings Gartenabfälle am Wald- oder Wegesrand entsorgt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden kann. Gleiches gilt für die Entsorgung von Rasenschnitt an oder in Gewässern, denn dadurch könnte sich beispielsweise das illegal abgelagerte Treibgut an Brücken und Rohrdurchlässen sammeln und somit zu Rückstau und Überschwemmungen von Gärten und Kellern führen.

Fragen zur Thematik beantwortet gern die Untere Wasserbehörde beziehungsweise Abfallbehörde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Diese nimmt auch Hinweise auf illegale Grünschnittentsorgung oder Müllablagerung entgegen:

Roger.Best@westerwaldkreis.de, Telefon 02602 124-216, Marco.Metternich@westerwaldkreis.de, Telefon 02602 124-568 oder Karsten.Kaiser@westerwaldkreis.de, Telefon 02602 124-372.

Die Abfallberatung des WAB ist erreichbar unter beratung@wab.rlp.de, Telefon 02602 6806-55.

Pressemitteilung des

Westerwaldkreises

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Illegal Grünschnitt in Gewässern zu entsorgen, kann mit Bußgeldern geahndet werden. Foto: Kreisverwaltung / Roger Best

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