Allgemeine Berichte | 13.04.2017

Kreisverwaltung informiert

Wohin mit dem Rasenschnitt?

Illegal entsorgter Grünschnitt an einem Westerwälder Bachlauf. Pressestelle der Kreisverwaltung

Westerwaldkreis. Nach einem langen Winter erweckt die warme Frühjahrssonne die Natur nun endlich zu neuem Leben. Damit beginnt auch im Westerwald wieder die Gartensaison und mit ihr das Mähen des Rasens und das Schneiden der Hecken und Sträucher. Doch wohin mit dem üppigen Grünschnitt auf einem begrenzten Grundstück? Neben dem Mulschen, das heißt das gemähte Gras liegen zu lassen, ist das Kompostieren die einfachste Lösung. Besteht diese Möglichkeit auf dem Grundstück jedoch nicht, ist es möglich, für kleinere Mengen die braune Bioabfalltonne zu nutzen. In größeren Mengen ist eine Abgabe auf den Deponien des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) in Meudt oder Rennerod sinnvoll. Inzwischen verfügen auch viele Gemeinden über einen Sammelplatz, wo die Bürgerinnen und Bürger den Grünschnitt unentgeltlich oder gegen geringe Gebühr abliefern können.

Wer allerdings Gartenabfälle an Wald- oder Wegrand gesetzeswidrig entsorgt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit – gleiches gilt für die Entsorgung von Rasenschnitt an oder in Gewässern. So kann sich das illegal abgelagerte Treibgut an Brücken und Rohrdurchlässen sammeln und somit zu Rückstau und Überschwemmung von Gärten und Kellern führen.

Fragen zur Thematik bzw. Hinweise auf illegale Grünschnittentsorgung oder Müllablagerung nehmen das Wasser- bzw. Abfallreferat der Kreisverwaltung und die Abfallberatung des WAB entgegen: Roger.Best@westerwaldkreis.de, Telefon (0 26 02) 12 42 16, Marco.Metternich@westerwaldkreis.de, Telefon (0 26 02) 12 45 68 oder beratung@wab.rlp.de, Telefon (0 26 02) 6 80 65 10.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung des

Westerwaldkreises

Illegal entsorgter Grünschnitt an einem Westerwälder Bachlauf. Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

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