Allgemeine Berichte | 06.04.2017

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises informiert

Wohnraumförderung deutlich verbessert

Die Modernisierung der eigenen vier Wände ist förderfähig. Pressestelle der Kreisverwaltung

Westerwaldkreis. Im Westerwaldkreis konnten im Jahr 2016 aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung 109 Wohneinheiten mit einem Gesamtvolumen von 6,8 Millionen gefördert werden. Dieser positive Trend setzt sich auch 2017 fort. Neben einer Verbilligung des Zinssatzes für das Darlehen „Modernisierung“ der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für selbst genutztes Wohneigentum kann man bei Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze einen Tilgungszuschuss von 15%,

maximal 6.000 Euro erhalten. Die Zinsen in der Modernisierung liegen derzeit bei jährlich 0,50% festgeschrieben auf zehn Jahre (0,90% auf 15 Jahre, 1,10 % auf 20 Jahre). Die Mindesttilgung beträgt 2,20 %.

Mit den ISB-Darlehen für Neubau, Kauf, An- Um- und Ausbau sowie die Erweiterung oder Ersatzneubau nach Abriss von selbst genutztem Wohnraum lassen sich die Finanzierungsbelastungen deutlich senken, da sie eine optimale Ergänzung zur Finanzierung der Hausbank sind. Die Darlehen werden nachrangig gesichert und zu Erstrangkonditionen gewährt. Hier liegen die Zinsen derzeit bei jährlich 1,50% festgeschrieben auf 10 Jahre (1,90% auf 15 Jahre, 2,10% auf 20 Jahre, 2,35 % auf 30 Jahre) und einer Mindesttilgung von 2,20%.

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen gibt es bei Monika Ritz Tel. (0 26 02) 12 44 66 oder Monika.Ritz@westerwaldkreis.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung des

Westerwaldkreises

Die Modernisierung der eigenen vier Wände ist förderfähig. Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

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