Abfallwirtschaft erweitert Leistungsangebot
Landkreis Cochem-Zell führt kostenpflichtigen Windelsack ein
Entsorgung von Windeln über Windelsack ab 01.04.2015 möglich
Landkreis Cochem-Zell. Um kurzfristig bei den Problemen von Familien mit Kindern oder älteren Menschen zu helfen, wird auf Beschluss des Kreistages ab dem 1. April 2015 im Landkreis Cochem-Zell ein neuer Windelsack angeboten. Der „rote“ Windelsack hat ein Fassungsvermögen von 70 Litern und ist ausschließlich für Windel- und Inkontinenzabfälle aus privaten Haushalten vorgesehen. Zum Preis von 2,50 Euro kann der Windelsack ab sofort bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell sowie demnächst bei den bekannten Verkaufsstellen erworben werden. Die Entsorgung erfolgt über die Container auf den genannten Abfallannahmestellen im Bringsystem, d.h. die Windelsäcke können dort zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Wichtig für den Kreistag ist es aber auch, dass nach einem Jahr intensiv analysiert wird, wie die Biotonne genutzt wird, ob am Abfuhr-Rhythmus der Tonnen Änderungen erforderlich sind und ob die Abfallentsorgung noch besser auf Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger eingestellt werden kann.
Mit der Einführung des kostenpflichtigen Windelsackes wurde eine nach dem Gebührenrecht zulässige Alternative für die Betroffenen geschaffen. Auch wenn die Verwaltung Verständnis für die einzelnen Betroffenen hat, ist es jedoch aus abgaberechtlichen Gründen nicht zulässig, dass die durch Windeln und sonstige Inkontinenzabfälle entstehenden zusätzlichen Kosten bei der Restabfallentsorgung allen Gebührenzahlern mit auferlegt werden. Ein Sozialfaktor ist im Gebührenrecht nicht möglich, so dass die Mehrkosten für die Betroffenen über allgemeine Steuer- und Sozialregelungen kompensiert werden müssten.
Als Gebühr für den Windelsack in Höhe von 2,50 Euro wurden bewusst nur die reinen Grundkosten eingesetzt, um die Betroffenen nicht noch mehr zu belasten und ihnen eine günstige Alternative zu dem Restmüllsack (Holsystem) für 7,00 Euro zu bieten.
Fakt ist es, dass trotz der Einführung der Biotonne die Gebühren für den Bürger in 2015 nicht gestiegen sind. Es wurden auch keine Leistungen halbiert. Vielmehr sind in der Grundgebühr in Höhe von 168,00 Euro ab dem Jahr 2015 neben 26 Leerungen der Biotonne und den sechs Pflichtleerungen der Restmülltonne folgende Leistungen – ebenfalls ohne Zusatzkosten – enthalten:
in zweiwöchiger Leerungsrhythmus der Biotonne (Leerungen werden nicht registriert, d.h. die Biotonne kann an jedem Leerungstermin ohne Mehrkosten zur Abfuhr bereitgestellt werden)
Entsorgung von Papier über die Wertstofftonne
Entsorgung von bis zu 4 cbm Sperrmüll und Altmetall auf Abruf pro Jahr
Altmetallentsorgung (kostenlos auf den Annahmestellen)
Elektroschrottentsorgung (Abholung auf Abruf und Anlieferung)
Eine Grüngutsammlung pro Jahr
Anlieferung von Grünabfällen an den Grüngutsammelplätzen
Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten über das Umweltmobil in haushaltsüblichen Mengen
Gebrauchsgüter- und Bodenbörse
Abfall- und Umweltberatung
Durch die Änderung zum 01.01.2015 wird die Restmülltonne zwar nicht mehr so häufig geleert wie im Jahr zuvor dafür erfolgt jedoch zusätzlich alle zwei Wochen eine Leerung der Biotonne, so dass für Hausmüll und Bioabfälle insgesamt 32 Leerungen in der Grundgebühr enthalten sind. Viele Haushalte erkennen schon jetzt, dass mit der Nutzung der Biotonne die Mengen der Restabfälle erheblich sinken. Ebenfalls zeigen Analysen des Hausmülls, dass sich mehr als die Hälfte der untersuchten Hausrestabfälle aus organischen Bestandteilen, wie Küchenabfällen, Speiseresten und Gartenabfällen zusammensetzen. Zudem haben die Erfahrungen in den Nachbarkreisen, die schon seit Jahren ein ähnliches Abfuhrsystem haben, ergeben, dass – im Regelfall auch mit Windelabfällen – die vorgegebenen Leerungsintervalle ausreichen. Wegen des Geruchs der Windelabfälle empfiehlt die Kreisverwaltung, die Windeln in spezielle Einweg-Windelbeutel zu verpacken und somit die Gerüche abzumildern.
Annahmestellen für Windelsäcke:
Müllumladestelle
Cochem-Sehl: montags bis freitags 7.30 - 15.30 Uhr, beste Anlieferungszeit von 11.30 -15.30 Uhr.
Bauschuttdeponien
Faid: montags bis freitags 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, samstags 10.00 - 12.00 Uhr.
Zell:montags, mittwochs, samstagsjeweils 09.00 - 13.00 Uhr
Urschmitt: (geschlossen von 01.12. - 28.02.)samstags 09.00 - 13.00 Uhr, Mai-Oktober
samstags 09.30 - 12.30 Uhr, mittwochs18.00 - 19.00 Uhr
Blankenrath: (geschlossen von 01.12. - 28.02.)dienstags 09.00 - 13.00 Uhr, freitags 13.00 - 17.00 Uhr, Mai-Oktober dienstags 09.00 - 12.00 Uhr, freitags 14.00 - 17.00 Uhr, samstags 10.00 - 12.00 Uhr
Lieg:dienstags und samstags jeweils 09.00 - 13.00 Uhr
Klotten: mittwochs und samstagsjeweils 09.00 - 13.00 Uhr.
Die Abfallannahmestelle Kaisersesch wird nach der Betriebsaufnahme voraussichtlich ab dem 01.08.2015 ebenso Windelsäcke annehmen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.cochem-zell.de/abfallwirtschaft oder unter Tel (0 26 71) 61-666 bzw. per E-Mail: abfallwirtschaft@cochem-zell.de erhältlicj.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Cochem-Zell