Politik | 11.08.2015, 16:16 Uhr

SGD Nord entscheidet:

Der Windpark Dachsenhausen ist nicht raumverträglich

Windräder prägen und beeinträchtigen die Landschaft - nicht selten auch negativ.. Wikipedia/Dirk Ingo Franke
271

Koblenz/Region. Die Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD Nord) hat als Obere Landesplanungsbehörde entschieden, dass der nordöstlich von Dachsenhausen geplante Windpark mit drei Anlagen nicht mit den Zielen der Landesplanung vereinbar ist. Das ist das Ergebnis der sogenannten vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG), die jetzt abgeschlossen wurde. Dachsenhausen gehört zur Verbandsgemeinde Loreley im Rhein-Lahn-Kreis. Grund für die Ablehnung ist die optische Beeinträchtigung des Unesco-Welterbes Oberes Mittelrheintal. Die Windenergieanlagen sind zwar außerhalb des Rahmenbereiches des Welterbebereiches geplant. Dennoch zeigten die Visualisierungen, dass die östlich hinter der Marksburg geplanten Anlagen sehr deutlich von den vorgegebenen Aussichtspunkten vom Standort Brey aus sichtbar sind. Dadurch wird die Fernwirkung der landschaftsprägenden Gesamtanlage in ihrem Erscheinungsbild in negativem Sinne beeinträchtigt. Als historisches Bauwerk prägt die Marksburg die Landschaft. Ihr unverfälschter Anblick ist besonders schützenswert. Eine raumordnerische Prüfung durch die SGD Nord war erforderlich, da die Verbandsgemeinde Loreley über keinen wirksamen Flächennutzungsplan zur Steuerung der Windenergienutzung verfügt.

Zwar hatte der Verbandsgemeinderat am 28. April 2015 einen Beschluss zur Offenlage gefasst, der aber von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Rhein-Lahn jüngst für unwirksam erklärt wurde. Ob dieser Entwurf des Flächennutzungsplans überhaupt genehmigungsfähig ist, ist nicht abschließend geklärt.

Vor dem Hintergrund der großen Anzahl von geplanten Anlagen im Rahmenbereich des Unesco-Welterbes Oberes Mittelrheintal ist das auch fraglich. Wenn eine Flächennutzungsplanaussage fehlt, greift die Privilegierung der Windkraft nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Danach besteht für solche Anlagen ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, sofern dem keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

Eine vereinfachte raumordnerische Prüfung wurde eingeleitet

Da es sich bei diesen Anlagen aber um raumbedeutsame Anlagen handelt, hatte die SGD Nord eine vereinfachte raumordnerische Prüfung eingeleitet. Nach dem nun vorliegenden Ergebnis dürfen die Anlagen nicht gebaut werden, weil wie erläutert, erhebliche öffentliche Belange einer Genehmigung entgegenstehen.

Zum Hintergrund:

Die Träger der Bauleitplanung (Verbandsgemeinden, verbandsfreie Städte und Gemeinden) haben in Rheinland-Pfalz nach der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) die Aufgabe der Steuerung der Windkraft übertragen bekommen. Nur durch Ausweisung von Konzentrationszonen in Flächennutzungsplänen kann für die restliche Fläche eine Ausschlusswirkung für die Windkraft erzielt werden.

Verfügt eine Verbandsgemeinde über keinen Flächennutzungsplan Teilplan Wind, greift die Privilegierung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Danach sind auf dem gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Windkraftanlagen zu genehmigen, sofern dem keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Den Planungsgemeinschaften kommt nach dem LEP IV nur noch eine geringere Bedeutung bei der Steuerung der Windkraft zu. Zwar können sie Vorranggebiete ausweisen, allerdings nicht den Ausschluss auf dem Rest der Fläche festsetzen. In der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hatte es jüngst Diskussionen über den Regionalen Raumordnungsplan (RROP) gegeben, da einige geplante Vorranggebiete über die in den Flächennutzungsplänen festgesetzten Konzentrationszonen hinausgingen. Bei eventuellen Anträgen für Windkraftanlagen in diesen Überlappungszonen haben diese geplanten Vorranggebiete jedoch keine umfassende rechtliche Bindung. Der Ausschluss über wirksame Flächennutzungspläne wäre dann zulässig. Wenn im umgekehrten Fall ein vom Regionalplan vorgesehenes Vorranggebiet kleiner ist als die Konzentrationsfläche, die die Gemeinde zur Nutzung von Windenergie festgelegt hat, dann gilt auch hier der kommunale Flächennutzungsplan und somit die Entscheidung der Gemeinde.

Nach dem Gegenstromprinzip hat die Planungsgemeinschaft die kommunalen Planungen zu berücksichtigen. Hintergrund für diese Möglichkeit der Gemeinden ist, dass die Landesregierung in Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 die kommunale Bauleitplanung beim Ausbau der Windenergienutzung mit der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des LEP IV gestärkt hat. Mitausschlaggebend hierfür war eine fehlende regionalplanerische Steuerung der Windenergienutzung in der größten rheinland-pfälzischen Planungsregion Mittelrhein-Westerwald.

Pressemitteilung der SGD Nord

Windräder prägen und beeinträchtigen die Landschaft - nicht selten auch negativ.. Foto: Wikipedia/Dirk Ingo Franke

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis – inkl. E-Paper
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Dauerauftrag 2026
Imageanzeige
Vorabrechnung, Nr. AF2026.000438.0, Oktober 2026
Zukunft trifft Tradition KW 42
Titel-Anzeige
Inno aus der VG Weißenthurm
Premium-Titel 2
Tagespflege
Empfohlene Artikel
ie Fahnen am Deutschen Eck symbolisieren die deutsche Einheit und erinnern an historische Ereignisse - „historisch“ mutet auch der Zustand mancher Fahnen an. Verblasst und zerrissen geben sie am viel fotografierten Touristenmagneten kein gutes Bild ab.
37

Koblenz. Sie sollen für den Zusammenhalt der Länder stehen, doch derzeit geben einige von ihnen ein eher trauriges Bild ab: Mehrere Fahnen am Deutschen Eck sind inzwischen deutlich verblasst und vom Wind zerrissen. In einem Schreiben an Oberbürgermeister David Langner bittet der Koblenzer Landtagsabgeordnete Philip Rünz (CDU) darum, die beschädigten Fahnen auszutauschen und ihren Zustand künftig regelmäßig überprüfen zu lassen.

Weiterlesen

v.l.n.r.: Patrick Hörning (Vorsitzender CDU Metternich), Melina Marx (Vorsitzende RCDS), Cedric Bellmann (stv. Vorsitzender RCDS)
49

Koblenz-Metternich. Der CDU-Ortsverband Koblenz-Metternich und der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Koblenz setzen sich gemeinsam für eine bessere Beleuchtung der Zuwegung zwischen dem Parkplatz am Stattstrand und der Universität Koblenz ein. Nachdem Studierende auf die unzureichenden Lichtverhältnisse aufmerksam gemacht hatten, haben sich beide Organisationen für eine Verbesserung der Situation eingesetzt und die Stadtverwaltung um Prüfung möglicher Maßnahmen gebeten.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Die neue Ahrufermauer in Mayschoß nimmt Gestalt an
681

In Mayschoß läuft der Wiederaufbau der durch die Flutkatastrophe 2021 schwer beschädigten Ahrufermauer auf Hochtouren. Zwischen dem Waagplatz und der Winzergenossenschaft entsteht eine neue, hochwasserangepasste Ufermauer auf tief gegründeten Bohrpfählen. Die Fertigstellung ist bis Sommer 2027 vorgesehen.

Von Nicolas Bäcker aus Dernau

Weiterlesen

Kater Carlo
101

Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V.

Kater Carlo sucht Für-immer-Zuhause

Der stattliche Scottish Fold-Mix Kater Carlo (*ca. 1.6.2023 - Freigang oder Wohnungshaltung mit gesichertem Balkon) tauchte eines Tages im Garten einer katzenfreundlichen Dame auf, die ihn auch gerne aufgenommen hätte, aber die dort lebende Katze hatte erhebliche Einwände.

Von Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V. aus Schalkenbach

Weiterlesen

Der Erste Beigeordnete Peter Schneider machte sich ein Bild von den Arbeiten.
1002

Leonhard-Bestgen-Straße Stromberg

Bauarbeiten schreiten gut voran

Bendorf-Stromberg. Die Bauarbeiten in der Leonhard-Bestgen-Straße schreiten gut voran. Nach Abschluss der Kanal- und Wasserleitungsarbeiten beginnen in dieser Woche die Arbeiten am Regenrückhaltebecken unterhalb der Leonhard-Bestgen-Straße.

Von Stadtverwaltung Bendorf aus Bendorf

Weiterlesen