Politik | 15.05.2013

Zwei Fragen an den Oberbürgermeister

Praktizierte Bürgernähe

Blick aktuell:

Der dritte Petitionsbericht Ihrer Amtszeit wurde vorgestellt. 490 Eingaben im letzten Jahr sprechen nicht für eine große Unzufriedenheit der Koblenzer mit ihrer Verwaltung. Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden?

Prof. Dr. Hofmann-Göttig:

Der Klarstellung halber möchte ich erwähnen, dass eine Petition zunächst einmal dem Grunde nach überhaupt keine Unzufriedenheit zum Ausgangspunkt haben muss. Hierunter fallen auch Ideen, Anregungen und Ersuchen, nicht nur Beschwerden. Diese machen so gesehen nur rund ein Drittel der Petitionen aus.

Zufrieden bin ich auf jeden Fall mit der Tatsache, dass seit Einführung unseres Petitionswesens kurz nach meinem Amtsbeginn, sich dieses vollends etabliert hat. Die Bürger nutzen diese Möglichkeit der Rückkopplung mit dem Oberbürgermeister ebenso rege, wie die anderen Alternativen, die eingerichtet wurden. Neben dem Petitionswesen erreicht man mich ja auch bei den Bürgersprechstunden im Rathaus und in den Stadtteilen, per E-Mail, über das Gästebuch auf meiner Homepage www.hofmann-goettig.de oder auch bei diversen Terminen vor Ort. Wichtig ist mir, dass die Kontaktschwelle für den Bürger möglichst niedrig liegt, dem Stadtchef Wünsche, Kritiken oder Vorschläge zu übermitteln.

Die Bürgernähe soll nicht auf einen Weg kanalisiert werden, dann wäre es ja keine mehr. Und da es schon angesprochen wird, es liegt nicht nur keine große Unzufriedenheit mit der Verwaltung vor, vielmehr besteht sogar eine hohe Zufriedenheit. Dies haben einmal mehr die kürzlich vorgestellten Ergebnisse der Bürgerumfrage zur Lebensqualität in deutschen Städten ergeben. Da liegen wir in der Bürgerzufriedenheit vor allen anderen Städten.

Blick aktuell:

Wie wird denn konkret mit einer Petition umgegangen?

Prof. Dr. Hofmann-Göttig:

Soweit ich sie nicht aus eigener Kenntnis unmittelbar selbst beantworten kann, sende ich eine Petition nach dem Lesen an die Petitionsstelle in unserem Haupt- und Personalamt. Dort wird die Petition erfasst und zur Bearbeitung bzw. Beantwortung über die zuständige Dezernentin bzw. den zuständigen Dezernenten an die jeweiligen Leitungen der Ämter, Eigenbetriebe oder Stabsstellen weitergeleitet. Der fachliche Antwortentwurf wird mir dann über die Petitionsstelle wieder vorgelegt. Unsere interne Zielsetzung ist eine Beantwortung gegenüber dem Bürger innerhalb von drei Wochen.

Sollte dies aus sachlichen Gründen nicht möglich sein, so ist bis dahin zumindest ein Zwischenbescheid zu erstellen. Und da liegen wir auch recht gut, denn fast die Hälfte der Petitionen ist innerhalb dieser Frist beantwortet. Weitere 30 Prozent sind nach sechs Wochen erledigt. Dies liegt in hohem Maße an motivierten und sachorientierten Mitarbeitern in der Verwaltung. Das Petitionswesen ist bei ihnen schon lange angekommen und Bürgernähe vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein echtes Anliegen - und das freut natürlich auch den Chef.

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