Allgemeine Berichte | 11.11.2014

Erneuter Aufruf der Stadt Meckenheim

Ehrenamtliche Schiedsperson gesucht

Meckenheim. Der amtierende Schiedsmann im Bezirk I der Stadt Meckenheim, Hans-Günther Botzem, gibt sein Schiedsamt nach 30 Jahren Tätigkeit auf. Die Stadt Meckenheim bedankt sich für dieses langjährige und besondere Engagement.  Daher sucht die Stadt Meckenheim für den Bezirk I einen Nachfolger. Die gewählte Schiedsperson wird gleichzeitig zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Altendorf, Ersdorf und Lüftelberg) gewählt.

Die Tätigkeit als Schiedsperson ist ein Ehrenamt. Schiedspersonen werden für fünf Jahre vom Rat der Stadt Meckenheim gewählt und vom Amtsgericht Rheinbach bestätigt. Eine Wiederwahl ist möglich, sofern die Person weiterhin die Voraussetzungen erfüllt.

Geeignet für das Schiedsamt sind alle Personen zwischen 30 und 70 Jahren, die das Wahlrecht besitzen und nicht unter Betreuung stehen, sowie im Schiedsamtsbezirk I (Meckenheim und Merl) wohnen. In der Privatwohnung muss ein separater, ausreichend großer Raum für die Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung stehen, denn die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre unterstützt die Voraussetzung für eine Einigung und die Wiederherstellung des sozialen Friedens. Von der Persönlichkeit her sollte die Person zur Streitschlichtung besonders geeignet sein. Dies wird in einem Bewerbungsgespräch mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) geklärt. Verläuft dieses Gespräch positiv, holt die Stadt Meckenheim noch eine Auskunft aus dem Schuldnerregister beim Amtsgericht und ein Führungszeugnis ein. Die formlose Bewerbung ist bis 15. November beim Fachbereich Bürgerbüro, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen einzureichen. Darin sollten der Name, Vorname, Geburtsname, der Geburtstag und Geburtsort sowie die Anschrift, Beruf, Telefon, Telefax und, sofern vorhanden, die E-Mail-Adresse aufgeführt sein.

Für die Nutzung der Wohnung wird eine jährliche Aufwandsentschädigung gezahlt. Außerdem erhalten Schiedspersonen eine Fallpauschale für jeden verhandelten Fall. Diese Pauschale wird ebenfalls jährlich gezahlt. Auf Antrag werden zusätzlich notwendige Auslagen erstattet. Sämtliche Schulungskosten übernimmt ebenfalls die Stadt Meckenheim. Die Amtszeit als Schiedsperson endet zunächst nach Ablauf der Wahlzeit von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist aber möglich, wenn sich die Person erneut bewirbt und noch immer die Wahlvoraussetzungen erfüllt. Das Schiedsamt ist an einen Schiedsamtsbezirk gebunden. Die Person muss in diesem Bezirk wohnen, daher kann sie bei einem Wegzug aus dem Bezirk das Amt nicht weiter ausüben. In dringenden Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer schweren Krankheit, der Pflege naher Angehöriger oder häufiger beruflicher Abwesenheit, kann sie aus persönlichen Gründen vor Ablauf der Wahlzeit um Entpflichtung bitten.

Weitere Auskünfte sowie einen Flyer zum Schiedsamt sind bei der Stadt Meckenheim, Fachbereich Bürgerbüro, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Ursula Schmitz, Bahnhofstraße 25, 53340 Meckenheim, Tel. (0 22 25) 91 72 02, E-Mail: ursula.schmitz@meckenheim.de oder im Internet unter www.schiedsamt.de oder www.justiz.nrw.de erhältlich.

Pressemitteilung der

Stadt Meckenheim

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