Allgemeine Berichte | 30.09.2014

Beantragung im Bürgerbüro ist weiterhin möglich

Führungszeugnis kann jetzt online beantragt werden

Meckenheim. Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online beantragt und bezahlt werden. Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgern offen.

Ein Führungszeugnis benötigt man in verschiedensten Lebenslagen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes.

Die Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.

Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Wie bei der Antragsstellung vor Ort wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken. Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können. Das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar und über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de.

Das Verfahren soll die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen. Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Bürgerbüro gestellt werden. Informationen rund um die Online-Beantragung erteilt bei der Stadt Meckenheim die Leiterin des Bürgerbüros, Ursula Schmitz, Bahnhofstraße 22, Tel. (0 22 25) 91 72 02 oder per E-Mail ursula.schmitz@meckenheim.de.

Pressemitteilung

der Stadt Meckenheim

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