Bürgerinformationsveranstaltung der Stadt Meckenheim
Planungsabsichten für die Windenergienutzung
Am Donnerstag, 20. November um 18.30 Uhr
Meckenheim. Die Städte Meckenheim und Rheinbach planen zurzeit ihre Flächen für die Windenergienutzung. Sowohl in Meckenheim als auch in Rheinbach sind aktuelle Entwicklungen und politische Zielvorgaben Anlass, die Feinsteuerung von Windenergieanlagen in den Gebieten der jeweiligen Bebauungspläne zur Ausweisung von Windkonzentrationszonen zu überarbeiten, auf aktuelle technische, planerische und rechtliche Rahmenbedingungen einzugehen und die Windenergienutzungen in den Bebauungsplangebieten nachhaltig und zukunftsfähig auszugestalten.
Dabei wird großer Wert darauf gelegt, die Bürger über die Planungsabsichten umfassend zu informieren und frühzeitig mit der Bürgerschaft in den Dialog zu treten. Aus diesem Grund sind im Zuge der Bauleitplanverfahren für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“ der Stadt Meckenheim sowie des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bremeltal“ der Stadt Rheinbach zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung Informationsveranstaltungen in den jeweiligen Städten vorgesehen.
Zur Bürgerinformationsveranstaltung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“ lädt die Stadt Meckenheim alle interessierten Bürger am Donnerstag, 20. November um 18.30 Uhr in den Sitzungssaal (S 1), Im Ruhrfeld 16 ein. Neben einer umfassenden Information der Teilnehmer zur Meckenheimer Planung ist es Ziel der Veranstaltung, einen Austausch zwischen der Bürgerschaft und den für die Erarbeitung des Bebauungsplanes zuständigen Planern und weiteren Experten zu ermöglichen. Ferner besteht die Möglichkeit, im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung – die ab sofort stattfindet – sich über den Inhalt und Ziel der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“ zu informieren. Zusätzlich stehen die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Meckenheim www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php zum Einsehen und Download bereit.
Des Weiteren haben die Bürger die Möglichkeit, die erläuterten Planvarianten zum Vorentwurf der Neuaufstellung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch während der Dienststunden bis 4. Dezember im Rathaus Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Erdgeschoss, Zimmer 0.26, 0.27 und 0.29 einzusehen und gegebenenfalls zur Planung Anregungen vorzubringen oder zur Niederschrift zu äußern. An der Bürgerinformationsveranstaltung kann jeder Interessierte teilnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich Fragen zu der Meckenheimer Windkonzentrationszone behandelt werden.
Pressemitteilung der
Stadt Meckenheim
