Blaulicht | 17.10.2025

Zweiter Angeklagter verurteilt

17.10.: Rodder Maar-Mörder muss lebenslang ins Gefängnis

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Kreis Ahrweiler. Im Prozess um die im Oktober 2024 am Rodder Maar gefundenen verbrannten Leichen zweier Männer hat das Landgericht Koblenz den zweiten Angeklagten zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das berichtet der SWR. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Opfer aus Habgier und Heimtücke mit Hammerschlägen tötete und die Leichen gemeinsam mit seiner Komplizin verbrannte.

Beide müssen zudem über 100.000 Euro Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen zahlen. Das Gericht habe außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nahezu ausgeschlossen. Die 51-jährige Mittäterin war bereits im Juli zu lebenslanger Haft verurteilt worden. . Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Verteidigung kündigte Revision an. BA

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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