Nach Messerstecherei in Sinzig

18-Jähriger soll auf Mann eingestochen haben

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

18-Jähriger soll auf Mann eingestochen haben

Foto: Archiv/CF

18.06.2019 - 10:04

Sinzig. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Ende Mai 2019 Anklage zum Landgericht - Jugendkammer - in Koblenz gegen einen 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen Totschlags sowie gegen diesen und drei weitere 24, 20 und 19 Jahre alte deutsche Staatsangehörige wegen gemeinschaftlicher und bandenmäßig begangener schwerer räuberischer Erpressung, erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen erhoben. Darin geht sie davon aus, dass die vier Angeschuldigten am 18.02.2019 gegen 19:30 Uhr in Sinzig auf zwei 16-jährige männliche Zeugen getroffen sind und diese einer zuvor getroffenen Absprache folgend mit einem Messer bedroht und unter Anwendung körperlicher Gewalt verletzt und zur Herausgabe einer geringen Summe Bargeld genötigt haben. Zudem sollen zwei der vier Angeschuldigten einen der Geschädigten dazu gezwungen haben, einen nahegelegenen Bankomaten aufzusuchen und dort weitere 500.- EUR Bargeld abzuheben und ihnen auszuhändigen. Währenddessen sollen die beiden anderen Angeschuldigten das andere Tatopfer bewacht und am Verlassen des Tatorts gehindert haben. Die Tatbeute sollen die vier Angeschuldigten später untereinander aufgeteilt haben. Im Anschluss soll der 18-jährige Angeschuldigte ohne Tatbeitrag der anderen drei Angeschuldigten gegen 20:30 Uhr auf dem Parkplatz eines nahegelegenen Supermarktes in Sinzig während einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Messer auf ein 33-jähriges männliches Tatopfer eingestochen haben. Das Tatopfer verstarb im Verlauf der Nacht in einem Krankenhaus in Koblenz an den Folgen einer hierbei verursachten schweren Brustverletzung.Die Angeschuldigten befinden sich seit Ende Februar 2019 in Untersuchungshaft. Sie haben sich im Ermittlungsverfahren teilweise eingelassen oder von Ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Das Landgericht Koblenz hat die Anklagen zwischenzeitlich zugestellt.

Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Koblenz


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