Blaulicht | 25.07.2025

Gegen den Beifahrer lag bereits ein Vollstreckungshaftbefehl vor

23.07.: Bonn: Ohne Führerschein, mit Alkohol und Haftbefehl

Symbolbild.Foto: gopixa - stock.adobe.com

Bonn. Am Mittwochabend, dem 23. Juli 2025, wurde in der Bonner Nordstadt ein Kleinwagen von einer Streifenwagenbesatzung der Polizeiwache Innenstadt angehalten. Der VW fiel auf, da der Fahrer in Schlangenlinien fuhr. Bei der Kontrolle um 16:35 Uhr auf der Enemoserstraße stellten die Polizistinnen schnell fest, dass der 35-jährige Fahrer möglicherweise unter Alkoholeinfluss stand. Der Mann gab spontan zu, dass er keinen gültigen Führerschein besitzt und kürzlich Cannabis konsumiert hatte. Ein freiwilliger Atemalkoholtest zeigte einen Wert von etwa 0,6 Promille an. Zur Beweissicherung ordneten die Polizistinnen eine Blutprobe an.

Der 61-jährige Beifahrer des Fahrzeugs war mit etwa 4,0 Promille stark alkoholisiert. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn vorlag. Er wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Gegen den 35-jährigen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auch der Halter des VW wird nun wegen des Zulassens oder Anordnens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verfolgt.

BA

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  • bley: hallo Jochen, habe eurer Jubiläum in blick aktuell gesehen. Hoffe dir geht es immer noch gut. aus dem hohen Norden grüsst Kurt.
  • Rolf Stern : Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Raum für politische Wunschinterpretationen. Nach § 10 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz sind Erneuerung, Verbesserung und Umbau öffentlicher Verkehrsanlagen beitragspflichtig.
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