Autobahnpolizei Montabaur führte Kontrollen durch
A3: Mehrere Verstöße gegen Feiertagsfahrverbot
Montabaur/Heiligenroth. Am 3. Oktober, dem Tag der deutschen Einheit, stellten die Beamten der Polizeiautobahnstation Montabaur mehrere LKW fest, die gegen das Feiertagsfahrverbot verstoßen hatten.
Insgesamt konnten auf der A3 fünf Sattelzug-Gespanne festgestellt werden, die keine Ausnahmegenehmigung für den jeweils durchgeführten Transport vorweisen konnten. Dabei handelte es sich viermal um osteuropäische Transportunternehmen und einmal um ein deutsches.
Gegen die Fahrer wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen eröffnet und zur Durchführung des Bußgeldverfahrens Sicherheitsleistungen einbehalten, da alle Fahrzeugführer keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnten.
Gegen die Transportunternehmer werden in der Folge Maßnahmen der Gewinnabschöpfung eingeleitet. Dadurch sollen die durch die Abweichung gesetzlicher Vorgaben (hier das Feiertagsfahrverbot) erlangten Wettbewerbsvorteile und damit einhergehenden finanziellen Vorteile gegenüber Unternehmen, die sich konform verhalten, abgeschöpft bzw. eingezogen werden.
In diesen Fällen wird der tatsächlich zu erwartende Gewinn oder wirtschaftliche Vorteil ermittelt und somit die entsprechende Summe eingefordert bzw. abgeschöpft. Die Summe kann somit realistisch in einem mittleren bis hohen vierstelligen Bereich liegen.
Das Gewinnabschöpfungsverfahren soll somit sicherstellen, dass sich diese Art der Verstöße nicht lohnen und bestenfalls auch einen abschreckenden Charakter für andere Unternehmen haben. Es kann nur bei bundeseinheitlichen Feiertagen angewendet werden. Pressemitteilung Verkehrsdirektion Koblenz
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