Nach einem missglückten Reparaturversuch war der Fahrer mit vier statt fünf Rädern weitergefahren

Andernach: Osteuropäischer LKW aus dem Verkehr gezogen

Andernach: Osteuropäischer LKW aus dem Verkehr gezogen

Die beschädigte Radnabe ohne Rad. Foto: Verkehrsdirektion Koblenz

Andernach. Am Montag, 16.01.2023 kontrollierten die Schwerverkehrskontrolleure der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 09:00 Uhr im Industriegebiet Andernach einen Sattelzug eines osteuropäischen Unternehmens, bei welchem an der mittleren der drei Aufliegerachsen ein Rad fehlte. Der Fahrer gab an, dass er in Polen circa 25 Tonnen Bleibarren geladen hatte, welche bei einem Unternehmen in Andernach angeliefert werden sollten. Auf der Fahrt sei es dann zu einem technischen Defekt am Radlager der Achse des Sattelaufliegers gekommen. Auf Anweisung seiner Firma habe er dann zunächst eigenständig eine Reparatur durchführen sollen, um den Transport zu Ende zu führen.

Aufgrund unfachmännischer Demontage wurde jedoch an der Radnabe das Gewinde des Achskörpers derart massiv beschädigt, dass die Achse rechtsseitig nicht wieder bereift werden konnte. Kurzerhand wurde daher der Bremssattel ohne Beläge montiert und die Achse - mangels Bereifung - insgesamt mittels Spanngurten hochgebunden, um die Fahrt fortzusetzen. Erst nach erfolgter Entladung sollte - so die Weisung der Firma - der Sattelzug dann zum Firmensitz nach Osteuropa verbracht und dort repariert werden.

Doch der Sattelzug wurde nicht nur wissentlich mit erheblichen technischen Mängeln im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb genommen. Aufgrund dessen, dass aus dem vormals fünfachsigen Zug ein vierachsiger Sattelzug wurde, reduzierte sich das gesetzlich zulässige Gesamtgewicht und führte letztlich noch zu einer Überladung um über zweiTonnen.

Die Weiterfahrt mit dem Sattelzug wurde direkt untersagt und eine unmittelbare Instandsetzung bei einem Fachbetrieb angeordnet. Fahrer und Unternehmen wurden angezeigt und es werden zudem vermögensabschöpfende Maßnahmen geprüft, welche zur Einziehung des gesamten Frachtlohnes führen können.

Pressemitteilung der Verkehrsdirektion Koblenz