Blaulicht | 25.05.2022

Vorher ließ der Unfallfahrer kräftig die Reifen durchdrehen. Nun ermittelt die Polizei, ob sich der Fahrer wegen der Beteiligung an einem verbotenen Autorennen strafbar gemacht hat.

Bonn: Folgenschwerer Unfall mit fünf Verletzten

Symbolbild. Foto: Polizei

Bonn. Am späten Samstagabend (21.05.2022) kam es auf der Kölnstraße in der Bonner Innenstadt zu einem folgenschweren Verkehrsunfall. Bei dem Zusammenstoß von zwei Fahrzeugen wurden fünf Personen verletzt. Zur Unfallzeit gegen 23:20 Uhr fuhr ein 29-jähriger Audi-Fahrer mit seiner 20-jährigen Beifahrerin in Höhe einer Shisha-Bar an der Kölnstraße mit Fahrtrichtung Bertha-von-Suttner-Platz los. Nach Zeugenangaben soll der Fahrer dabei „mit durchdrehenden Rädern“ und deutlich erhöhter Geschwindigkeit losgefahren sein und die Geschwindigkeit bei seiner Fahrt auf dem rechten Fahrstreifen weiter gesteigert haben.

Zur selben Zeit fuhr eine 28-jährige Frau mit zwei Mitfahrenden in ihrem Ford in gleicher Fahrtrichtung einige Meter vor dem Audi ebenfalls auf dem rechten Fahrstreifen der Kölnstraße. Als die 28-Jährige nun vom rechten auf den linken Fahrstreifen fuhr, hatte der Audi-Fahrer gerade den Überholvorgang auf dieser Spur begonnen und fuhr gegen die linke Fahrzeugseite des Ford. Beide Fahrzeugführer sowie die drei weiteren Fahrzeuginsassen wurden bei dem Zusammenprall verletzt, der Audi des 29-Jährigen kam aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit erst in Höhe der Einmündung der Stiftsgasse zum Stehen. Rettungssanitäter versorgten die Verletzten vor Ort, die in der Folge mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser gebracht wurden. Vier Beteiligte wurden dort ambulant behandelt, die 20-jährige Beifahrerin des 29-Jährigen erlitt schwere Verletzungen und musste stationär aufgenommen werden.

Der Audi wurde sichergestellt, außerdem wurde dem Fahrer vor Ort die Weiterfahrt untersagt.

Bei den Fahrzeugführern durchgeführte Atemalkohol- und Drogenschnelltests verliefen negativ. Das Verkehrskommissariat 1 der Bonner Polizei übernahm die weiteren Ermittlungen zu dem Unfallgeschehen. Dabei wird auch geprüft, ob der Fahrer des Audi sich nach § 315d (1) Nr. 3 (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) strafbar gemacht hat.

Pressemitteilung der Polizei Bonn

Symbolbild. Foto: Polizei

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