L52, Nordtangente Koblenz, Unterbrechung der Bautätigkeit an der Geh- und Radwegbrücke Anwendspfad

Brutzeit des Rebhuhns darf nicht gestört werden

Brutzeit des Rebhuhns darf nicht gestört werden

Symbolbild Quelle: pixabay.com

Koblenz. Der Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz informiert, dass die Bautätigkeiten an der Geh- und Radwegbrücke Anwendspfad aus Gründen des Naturschutzes pausieren müssen. Das stark gefährdete Rebhuhn darf während der Brutzeit nicht durch Bautätigkeiten gestört werden. Ab Anfang August 2023 werden die Bauarbeiten wieder aufgenommen und die noch ausstehenden Arbeiten durchgeführt. Während der Unterbrechung der Bautätigkeit sind alle vorhandenen Fahrbeziehungen ohne Einschränkung nutzbar. Die bestehende Umleitung für Radfahrer wird während der Unterbrechung bis zum 1. August 2023 aufgehoben, sodass die Verbindung des Wirtschaftswegs an den Anwendspfad vorübergehend wieder möglich ist. Der LBM Cochem-Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die Unterbrechung der Bautätigkeiten. Pressemitteilung LBM