Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zu Allgemeinverfügungen der Städte Koblenz und Andernach
Klagen abgewiesen: Verbot der „Spaziergänge“ in Koblenz und Andernach war rechtmäßig
Koblenz. Die Städte Koblenz und Andernach durften im Frühjahr des Jahres 2022 die Durchführung sogenannter Spaziergänge bzw. Montagsspaziergänge durch Allgemeinverfügungen verbieten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies zwei hiergegen gerichtete Klagen ab.
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