Allgemeine Berichte | 11.01.2022

Montabaur: Polizei kontrollierte sogenannte Corona-Spaziergänger

Versammlung musste aufgelöst werden

Symbolbild Foto: Foto: Petair / Adobe Stock

Montabaur. Am gestrigen Montag fanden erneut sogenannte Corona-Spaziergänge im Westerwaldkreis und im Rhein-Lahn-Kreis statt. Derartige Veranstaltungen stellen Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts dar und sind bei den zuständigen Versammlungsbehörden anzumelden. Dies geschah für den 10. Januar 2022 ebenso wenig wie für die vorausgegangenen Montage. Ein Schwerpunkt zeichnete sich dabei in der Stadt Montabaur ab. Aus diesem Grund sah sich die Polizei veranlasst, mit einem angemessenem Polizeiaufgebot einzuschreiten. Wie erwartet fanden sich gegen 18 Uhr ca. 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor dem Rathaus am Großen Markt zu einer Versammlung ein. Seitens der Versammlungsbehörde war beabsichtigt, die Versammlung trotz fehlender Anmeldung nicht aufzulösen, sondern unter Auflagen stattfinden zu lassen. Insbesondere wurde die Wegstrecke zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vorgegeben. Bereits mit Beginn der Ansage setzten sich die Demonstrierenden in Bewegung und missachteten jegliche Ansprache. Dies nahm die Polizei zum Anlass, den Aufzug auf die vorgesehene Strecke zu weisen und das Belaufen der Hauptverkehrsstraßen zu unterbinden. Gegen 18.30 Uhr wurde die Versammlung schließlich durch die Versammlungsbehörde aufgelöst. Dieser Anordnung wurde größtenteils nicht Folge geleistet, so dass die Polizei erneut einschreiten musste und die Versammlung endgültig auflöste. In der Folge konnten Personalien von Personen festgestellt werden, die im Verdacht stehen, die Versammlung, ohne Anmeldung veranstaltet zu haben. Sie erwartet nun ein Strafverfahren nach dem Versammlungsgesetz. Pressemitteilung Polizeidirektion Montabaur

Symbolbild Foto: Foto: Petair / Adobe Stock

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Kommentare
11.01.202214:16 Uhr
S. Schmidt

Grundrechte sind in einem demokratischen System unveränderliche und zu garantierende Bürgerrechte. Sie heißen Grundrechte, weil sie nicht verhandelbar sind, sind somit keiner der Verfügungsgewalt der Politik unterworfen. Der symbolische Gesellschaftsvertrag, der zwischen Bürgern und Regierung/Parlament geschlossen wurde, dessen Annahme als Basis demokratischer Gesellschaften dient, er sieht die einzige Rolle, die Regierung/Parlament im Hinblick auf Grundrechte spielen darin, diese zu sichern, sie zu gewährleisten. Es gibt keinerlei demokratische Grundlage für eine Regierung/Parlament, in Grundrechte einzugreifen, sie einzuschränken, sie in welcher Form auch immer anzutasten. Die meisten dieser Spaziergänge wurden/werden (zuvor) nicht angemeldet, was allerdings nicht bedeutet, dass sie dadurch verboten wären. Auch unangemeldete Versammlungen sind durch das GG geschützt.

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