Allgemeine Berichte | 13.08.2022

Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zu Allgemeinverfügungen der Städte Koblenz und Andernach

Klagen abgewiesen: Verbot der „Spaziergänge“ in Koblenz und Andernach war rechtmäßig

Quelle: Pixabay

Koblenz. Die Städte Koblenz und Andernach durften im Frühjahr des Jahres 2022 die Durchführung sogenannter Spaziergänge bzw. Montagsspaziergänge durch Allgemeinverfügungen verbieten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies zwei hiergegen gerichtete Klagen ab.

Im Januar 2022 erließen die beklagten Städte jeweils eine Allgemeinverfügung, mit der u. a. nicht angemeldete sog. Spaziergänge bzw. Montagsspaziergänge verboten wurden. Begründet wurden die Verfügungen insbesondere damit, dass in der Vergangenheit Teilnehmer dieser Veranstaltungen vehement gegen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht verstoßen hätten. Durch die fehlende Anmeldung hätten die Initiatoren der Spaziergänge zudem versucht, Maßnahmen der Versammlungsbehörde und der Polizei zu unterlaufen sowie die Verantwortlichen für die Versammlung zu verbergen. Aufgrund der Vielzahl an Verstößen gegen die infektionsrechtlichen Vorgaben seien die geplanten Zusammenkünfte in Ansehung des derzeitigen Infektionsgeschehens dazu geeignet, erhebliche Gefahren für hochrangige Rechtsgüter Dritter zu besorgen namentlich dadurch, dass es zu einer erheblichen Anzahl von physischen Kontakten komme, Mindestabstände nicht konsequent eingehalten und geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen nicht getragen würden. Mildere, gleich geeignete Mittel zur Ausräumung der Gefahren seien nicht vorhanden.

Hiergegen wandten sich die Kläger zunächst mit Widersprüchen und sodann mit ihren vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erhobenen Klagen. Diese hatten keinen Erfolg.

Zwar hätten die Kläger trotz des Umstandes, dass die betreffenden Allgemeinverfügungen wegen Zeitablaufs keine Geltung mehr hätten, ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der besagten Verfügungen, so die Koblenzer Richter. Denn aufgrund der Bedeutung der durch Art. 8 Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit müsse die Möglichkeit eines nachträglichen Hauptsacherechtsschutzes bestehen, wenn die Grundrechtsausübung durch ein Versammlungsverbot tatsächlich unterbunden bzw. die Versammlung aufgelöst worden sei.

Die Verfügungen seien jedoch rechtlich nicht zu beanstanden gewesen. Die Versammlungsbehörden hätten die Anordnungen zur Abwehr von Gefahren für elementare Rechtsgüter erlassen dürfen. Sie hätten aufgrund der Erfahrungen bei bereits durchgeführten Versammlungen davon ausgehen dürfen, dass auch in Zukunft Verstöße gegen geltende infektionsrechtliche Regelungen zu erwarten seien. Ihre Einschätzung, dass nach der maßgeblichen damaligen Erkenntnislage und dem Auftreten der Omikron-Variante die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als sehr hoch einzustufen gewesen sei, sei nicht zu beanstanden. Die verfügten Maßnahmen seien auch nicht ermessensfehlerhaft gewesen. Mildere Mittel hätten nicht zur Verfügung gestanden. Entgegen der Auffassung der Kläger sei die als milderes Mittel angeführte Auflösung der Versammlungen durch die Polizei nicht in gleicher Weise geeignet, Infektionen und damit Gesundheitsgefahren effektiv abzuwehren. Denn bei einer Versammlungsauflösung sei es bereits zu einer irreversiblen Verwirklichung der Gefahrensituationen und damit zu einer Störung im Sinne des Sicherheitsrechts gekommen.

Auch im Übrigen seien Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der Verfügungen nicht ersichtlich. In Ansehung des zum Erlasszeitpunkt vom Robert Koch-Institut nach wie vor als angespannt bezeichneten Infektionsgeschehens sei die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen weiterhin zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes notwendig gewesen. Demgegenüber sei es lediglich zu vergleichsweise geringfügigen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit gekommen. Die Durchführung einer Versammlung und Teilnahme daran sei nicht unmöglich gemacht worden. Denn unabhängig davon, dass die Allgemeinverfügung nur befristet gegolten habe, habe es den Versammlungsteilnehmern freigestanden und es sei ihnen auch zumutbar gewesen, ihre regelmäßigen, mithin geplanten Spaziergänge vorab anzumelden und dadurch dem Anwendungsbereich der Versammlungsverbote von vornherein nicht zu unterfallen.

Gegen die Entscheidungen steht den Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

Pressemitteilung Verwaltungsgericht Koblenz

Quelle: Pixabay

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Anne: Ein Faustschlag mitten ins Gesicht und ein Dolchstoß mitten ins Herz aller Flutopfer…nicht nur der Toten und deren Angehörigen und Freunden, sondern insbesondere der unzählig vielen traumatisierten Menschen...
  • Betroffener: Wiedermal ein Totalversagen der Justiz und es werden Täter geschützt ! Inzwischen darf man sich wirklich fragen ob diese Justiz überhaupt noch der Gerechtigkeit und dem Volk dient oder einfach nur noch die Politiker zu schützen versucht !
  • Anne: Es ist das kalte Grauen. Wahrscheinlich denkt sich der Täter in Anlehnung an den Mordprozeß im Fall Anna K. aus Gimmigen mit einem ähnlich milden Urteil davon zu kommen. In was für einer Zeit leben wir...
  • Graf: Ja, sehr GUT Ukraine, ist doch bekannt , dass koruptestes Land in Europa ist. Mit den Politiker, sind unsere bezahlt worden? Wunderbar !
Image Anzeige
Image Anzeige
Rund ums Haus
Stellenanzeige "Forstwirt"
Kooperation Familienkonzert
Sprudelndes Sinzig
neue Heizung?
Sonderseite Jahn Eleven
Empfohlene Artikel
Das Schießen mit dem großen Katapult sorgte für staunende Gesichter und viel Jubel.  Foto: Astrid-Lindgren-Schule
22

Rheinbrohl. Zum krönenden Abschluss ihrer Grundschulzeit unternahmen die 4. Klassen einen ganz besonderen Ausflug zur Ehrenburg. Passend zum Unterrichtsthema „Ritter und Burgen“ tauchten die Kinder dort tief in das Leben des Mittelalters ein und erlebten einen aufregenden Tag voller Spiel, Spannung und Geschichte.

Weiterlesen

Spielerisch übten die Kinder, Straßen sicher zu überqueren. Foto: privat
18

Rheinbrohl. Wie verhalte ich mich richtig an einer Straße? Worauf muss ich beim Überqueren einer Fahrbahn achten? Und warum ist Aufmerksamkeit im Straßenverkehr so wichtig? Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigten sich die Erstklässler der Astrid-Lindgren-Schule Rheinbrohl im Rahmen des ADACUS-Verkehrssicherheitsprogramms der ADAC Stiftung.

Weiterlesen

13

Die bekannte Lifestyle-Messe LebensArt kommt erneut nach Bad Neuenahr-Ahrweiler. Vom 12. bis 14. Juni verwandelt sich erstmals der Dahliengarten in eine Oase der schönen Dinge für Haus und Garten. Der Umzug in den Dahliengarten als neuer Standort der LebensArt wurde durch die bauliche Umgestaltung des Kurparks notwendig. Die beiden Projektleiterinnen Sabine Prothmann und Eva Johann vom Lübecker Veranstalter...

Weiterlesen

Weitere Artikel
Rock am Ring 2026: Riesen-Überraschung für die Fans!
435

Mit diesem Star-Gast hätte wohl niemand gerechnet:

Rock am Ring 2026: Riesen-Überraschung für die Fans!

Nürburgring. Mit dieser Begegnung hatten wohl die wenigsten Festivalbesucher gerechnet: Mitten im Trubel von Rock am Ring 2026 tauchten plötzlich Robert Geiss und Carmen Geiss auf. Das prominente TV-Ehepaar sorgte damit für eine echte Überraschung auf dem Gelände am Nürburgring.

Weiterlesen

Rock am Ring 2026: Mehnersmoos rockt den Ring!
974

Am Ring geht es weiter im Programm:

Rock am Ring 2026: Mehnersmoos rockt den Ring!

Nürburgring. Mehnersmoos ist ein deutsches Rap-Duo aus Frankfurt am Main. Die Gruppe besteht aus den Rappern Frederik Moos und Tobias Mehner. Der Bandname setzt sich aus ihren Nachnamen „Mehner“ und „Moos“ zusammen.

Weiterlesen

Orignale Linkin Park-Klampfe - die gibt es nur in der besonderen Ausstellung! Foto: Axel Live Pictures
328

Ringrocker sollten sich diese Ausstellung nicht entgehen lassen:

Rock am Ring 2026: Heißer Tipp abseits der Bühnen!

Nürburgring. Pünktlich zu Rock am Ring 2026 erwartet die Festivalbesucher eine besondere Überraschung: Die US-Rockband Linkin Park bringt eine zeitlich begrenzte Sonderausstellung exklusiv an den Nürburgring. Die Ausstellung gewährt seltene Einblicke in die Geschichte einer der erfolgreichsten Rockbands der vergangenen Jahrzehnte und präsentiert zahlreiche Originalstücke aus verschiedenen Schaffensphasen der Gruppe.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2026
Rund ums Haus
Imageanzeige
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Mai 2026
SB Wirtschaftsförderung
Schulsozialarbeiter/in (w/m/d)
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0324#
Richtgest Jahn Eleven
Sonderseite Jahn Eleven
Kooperation
Veranstaltungsanzeige
Kirmes in Königsfeld
sprudelndes Sinzig
Sonderseite Jah  Eleven
Sonderseite Jahn Eleven
Servicekräfte
Sonderseite Jahn Eleven
Anzeigensponsoring Sommerbunt - o.B.