Blaulicht | 27.04.2023

Der ADAC befürwortet die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Entkriminalisierung von Unfallflucht, da es nur um Sachschäden gehe

Entkriminalisierung von Fahrerflucht: ADAC befürwortet Pläne

Symbolbild.  Foto: pixabay.com

Region. Der ADAC befürwortet die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Entkriminalisierung von Unfallflucht, da es nur um Sachschäden gehe. Wer heute nach einem Parkrempler einen Zettel mit seinen Daten hinterlässt, wird zwingend als Straftäter verfolgt – er hätte eine „angemessene Zeit“ warten müssen.

Das gehe an der Realität vorbei, weswegen sich der ADAC wie auch der Verkehrsgerichtstag seit Jahren für eine Reform eingesetzt hat. Die Ahndung einer einfachen Unfallflucht als Ordnungswidrigkeit führt aus Sicht des ADAC nicht zur Schlechterstellung der Geschädigten. Pressemitteilung des ADAC Mittelrhein e.V.

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