Allgemeine Berichte | 15.12.2025, 10:44 Uhr

Vor 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind an der Reihe

Führerscheine müssen umgetauscht werden

Führerscheine müssen umgetauscht werden
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Region. Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist darauf hin, dass die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine verpflichtend umgetauscht werden müssen. Nach den alten „Papier“-Führerscheinen sind jetzt auch die Plastikführerscheine im Scheckkartenformat nach und nach betroffen. Zunächst gilt die Umtauschpflicht bis 19. Januar 2026 für Kartenführerscheine mit dem Ausstellungsjahr 1999 bis 2001.

Notwendig wird der Führerscheinumtausch durch die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie, wonach bis Anfang 2033 alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich gestaltet sein müssen. Das neue Dokument ist fälschungssicher und eine Registrierung in einem zentralen Register ist sichergestellt.

Die Fristen, bis zu welchem Zeitpunkt der Umtausch erfolgen muss, richten sich nach dem Geburtsjahrgang des Fahrerlaubnisinhabenden oder dem Ausstellungsjahr, sofern bereits ein Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt wurde. Die Frist für die grauen, rosa oder DDR-Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist bereits abgelaufen. Ausnahme bilden Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, die den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen müssen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Fristen für die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheine (Scheckkarten):

  • Ausstellungjahr: 1999 bis 200119 – Umtausch bis: Januar 2026
  • Ausstellungjahr: 2002 bis 200419 – Umtausch bis: Januar 2027
  • Ausstellungjahr: 2005 bis 200719 – Umtausch bis: Januar 2028
  • Ausstellungjahr: 200819 – Umtausch bis:Januar 2029
  • Ausstellungjahr: 200919 – Umtausch bis: Januar 2030
  • Ausstellungjahr: 201019 – Umtausch bis:Januar 2031
  • Ausstellungjahr: 201119 – Umtausch bis: Januar 2032
  • Ausstellungjahr: 2012 bis 18.01.201319 – Umtausch bis: Januar 2033

Umgetauscht werden kann der Führerschein grundsätzlich bei der Behörde am Hauptwohnsitz des Führerscheininhabers, im Westerwaldkreis somit bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur. Ist die Behörde nicht identisch mit der ursprünglich ausstellenden Behörde, fordert der Antragsteller oder die Behörde die Führerscheinunterlagen bei der abweichenden/ausstellenden Behörde an. Das persönliche Erscheinen bei der Führerscheinstelle oder der entsprechenden Verbandsgemeinde ist zum Umtausch zwingend notwendig.

Die Antragsabgabe kann alternativ bei den Bürgerbüros der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen erfolgen. Diese leiten die Anträge täglich der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung weiter, sodass es zu keiner Verzögerung in der Bearbeitung kommt.

Aufgrund des bereits jetzt schon sehr hohen Antragsaufkommens bei der Führerscheinstelle ist es ratsam, den Antrag zeitnah zu stellen. Über www.westerwaldkreis.de/termin kann bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises online ein Termin zum Umtausch vereinbart werden. Ein Versäumen der Umtauschfrist hat bei einer möglichen Verkehrskontrolle ein Bußgeld zur Folge. Zudem kann es bei Fahrten im europäischen Ausland zu Problemen kommen.

Weitere Informationen zum Umtausch und zu den notwendigen Unterlagen gibt es unter westerwaldkreis.de/fuehrerscheinstelle. Für gezielte Rückfragen steht hier auch ein Kontaktformular bereit.

Pressemitteilung Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

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