Blaulicht | 10.03.2024

Unterschlagung von Warensendung

Geschädigte bestellt Handy und bekommt Kopfhörer

Symbolbild. Foto: Pixabay.com

Leubsdorf. Die Geschädigte hat bei einem Online-Handel ein Mobiltelefon gekauft. Nachdem die Warensendung geliefert wurde musste sie jedoch feststellen, dass sich in dem Paket statt des gekauften Handys nur minderwertige Kopfhörer befanden.

Es besteht der Verdacht, dass das Versandetikett auf dem Postweg von dem Paket gelöst und bewusst mit einem anderen Paket vertauscht wurde. Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet.

Pressemitteilung der Polizeiinspektion Linz am Rhein

Symbolbild. Foto: Pixabay.com

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