Blaulicht | 04.03.2025

Fahren ohne Versicherungsschutz - kein Kavaliersdelikt

Gleich zwei Fälle von abgelaufenen Versicherungskennzeichen

Das Versicherungskennzeichen wird gewechselt. Quelle: Polizeidirektion Koblenz

Rheinland-Pfalz. Durch die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Simmern wurden am vergangenen Wochenende gleich zwei Fälle hinsichtlich des Fahrens ohne gültigen Versicherungsschutz zur Anzeige gebracht:

So konnte bei einem 17-jährigen in Simmern festgestellt werden, dass dieser ohne gültigen Versicherungsschutz auf seinem Roller unterwegs gewesen ist.

Auch in Simmern wurde ein 25-jähriger E-Scooter-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen, da die am Fahrzeug montierten Kennzeichen abgelaufen waren.

In beiden Fällen werden gegen Fahrer und Halter entsprechende Anzeigen vorgelegt.

Die Polizei Simmern weißt in diesem Zusammenhang darauf hin:

Seit dem 01.03.2025 benötigen Nutzerinnen und Nutzer von Moped, Mofa, Roller und E-Scooter ein neues Versicherungskennzeichen. So verlieren alle blauen Versicherungskennzeichen mit Ablauf des 28.02.2025 automatisch ihre Gültigkeit. In diesem Jahr bedeutet dies: Wechsel von Blau auf Grün. Bei einem Unfall kann der Fahrzeugführer ohne gültiges Kennzeichen für den Schaden haftbar gemacht werden.

Es gilt:

Wer ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fährt, macht sich strafbar - auch gegen die Halter der betroffenen Kraftfahrzeuge wird eine Anzeige vorgelegt. Dies kann empfindliche Geldstrafen zur Folge haben.

Pressemitteilung Polizeidirektion Koblenz

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Das Versicherungskennzeichen wird gewechselt. Quelle: Polizeidirektion Koblenz

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