Allgemeine Berichte | 23.09.2026, 11:54 Uhr

Angriffe bedrohen nicht nur die Weidetiere, sondern auch die wirtschaftliche Existenz der schaf- und ziegenhaltenden Betriebe

Jagd auf Problemwolf im Westerwaldkreis genehmigt

Symbolbild.
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Westerwaldkreis. Der Westerwaldkreis hat eine Jagd auf den Wolf GW2478m genehmigt, um Weidetiere und landwirtschaftliche Betriebe vor weiteren Angriffen zu schützen.

Dieser Wolf hat mit seinem Rudel seit Monaten erhebliche Schäden im Westerwaldkreis verursacht. DNA-Proben ordneten ihm von April bis August mindestens 19 Übergriffe mit 75 getöteten oder verletzten Schafen und Ziegen zu.

Diese Angriffe bedrohen nicht nur die Weidetiere, sondern auch die wirtschaftliche Existenz der schaf- und ziegenhaltenden Betriebe, die zur Landschaftspflege und zum Erhalt artenreicher Offenlandflächen beitragen, wie die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mitteilte.

Am 11. September erteilte die Untere Jagdbehörde des Westerwaldkreises die Genehmigung zur Jagd auf GW2478m. Diese Entscheidung wurde in Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium und dem Koordinationszentrum für Luchs und Wolf in Rheinland-Pfalz abgestimmt. Aufklärungen erfolgten an die betroffenen Jagdreviere und Naturschutzverbände.

Großes Streifgebiet des Greifensteiner Rudels

Das Revier des Greifensteiner Rudels erstreckt sich über mehrere Landkreise. Besonders im Westerwaldkreis besteht ein hohes Risiko weiterer Schäden, da hier viele Nutztierhalter ansässig sind. Insgesamt gibt es 45 Betriebe mit etwa 2.300 Schafen und Ziegen, darunter fünf Wanderschäfereien.

Neben der wirtschaftlichen Bedeutung trägt die Weidetierhaltung auch zur Erhaltung wertvoller Offenland-Lebensräume bei. Einige Betriebe züchten zudem vom Aussterben bedrohte Tierrassen.

Vorgeschriebene Herdenschutzmaßnahmen halten den Wolf nicht auf

GW2478m hat bewiesen, dass er Herdenschutzmaßnahmen überwinden kann, was ihn zu einem schadenstiftenden Wolf macht. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung ergab, dass weitere Schutzmaßnahmen wie höhere Zäune oder Herdenschutzhunde nicht ausreichen würden, um weitere Angriffe zu verhindern. Daher empfahlen mehrere Verbände die Erlegung des Wolfs.

Erhaltungszustand der Wolfspopulation berücksichtigt

Die Behörde berücksichtigte den Erhaltungszustand der Wolfspopulation und kam zu dem Schluss, dass die Entnahme von GW2478m keine negativen Auswirkungen hätte. Mindestens vier benachbarte Rudel sorgen für Nachwuchs in der Region. In enger Abstimmung mit Experten und Politik entschied die Untere Jagdbehörde, die Jagd auf den Wolf zu genehmigen und ordnete die sofortige Vollziehung an.

Verwaltungsgericht hat Abschuss vorerst stoppt

Allerdings stoppte das Verwaltungsgericht Koblenz die Abschussgenehmigung am 21. September vorläufig, nachdem eine Naturschutzinitiative Widerspruch eingelegt hatte. Eine endgültige Entscheidung über den Sofortvollzug steht noch aus und weitere rechtliche Schritte werden in Betracht gezogen. BA

Symbolbild. Foto: Pixabay

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