Der Nutzungsberechtigte der einer Rotbuche zugeordneten Grabstelle auf einem Waldfriedhof hat nach der Fällung des Baumes keinen Anspruch auf die Neupflanzung eines Baumes mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab.mehr...
Eifel: Gnadenhof-Betreiberin muss Hunde abgeben
SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sprach in Koblenz über den Schutz der Demokratie
Einsatz gegen öffentlichen Cannabis-Konsum