Klarstellung zum Ganztagsanspruch: Kommunen im Westerwaldkreis erhalten mehr Flexibilität in Ferienzeiten
Region. Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter stellt viele Kommunen vor erhebliche organisatorische und personelle Herausforderungen – so auch die Städte und Gemeinden im Westerwaldkreis. Nun haben Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche eine wichtige Klarstellung beschlossen, die insbesondere die Betreuungssituation während der Schulferien entlasten soll.
Künftig gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Ferienzeiten auch dann als erfüllt, wenn Angebote der Jugendarbeit durch öffentliche Träger oder anerkannte freie Träger der Jugendhilfe bereitstehen. Damit schafft der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung, die vorhandene Strukturen stärker einbindet und Kommunen mehr Handlungsspielraum gibt.
Harald Orthey unterstützt Klarstellung im Bundestag
Der heimische Bundestagsabgeordnete und Kommunalpolitiker Harald Orthey begrüßte die Ergänzung ausdrücklich. In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag betonte er, dass der Rechtsanspruch ab dem 1. August 2026 - zunächst für Kinder der ersten Grundschulklasse - gelte – und damit ein zentrales familienpolitisches Versprechen eingelöst werde.
„Wir versprechen mehr Verlässlichkeit für Familien, mehr Bildungschancen für Kinder und mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagte Orthey. Entscheidend sei jedoch die praktische Umsetzung: „Gerade in den Schulferien entscheidet sich, ob dieses Versprechen trägt. Ferien sind keine Randnotiz im Kalender. Sie umfassen viele Wochen im Jahr, Wochen, in denen Eltern arbeiten, Kinder aber zugleich Struktur, Ansprache und ihren Freiraum brauchen.“
Pragmatismus statt zusätzlicher Bürokratie
In den Beratungen sei wiederholt die Frage aufgekommen, ob Kommunen durch den Rechtsanspruch überfordert würden oder ob Standards verwässert werden könnten. Orthey widersprach: „Wir lösen Probleme durch Pragmatismus und nicht durch immer mehr Bürokratie.“ Die nun beschlossene Klarstellung sei eine „gezielte und verantwortungsvolle Ergänzung“.
Der Abgeordnete verwies darauf, dass viele Angebote längst existierten: Jugendverbände, Sportvereine, Musikschulen oder kommunale Ferienprogramme seien seit Jahren verlässliche Partner. „Wollen wir diese Strukturen ignorieren, nur weil sie formal nicht ins klassische Raster passen? Oder wollen wir sie anerkennen und einbinden?“, fragte Orthey. Die Koalition habe sich bewusst für den zweiten Weg entschieden.
Mehr Planungssicherheit für Eltern – mehr Chancen für Kinder
Durch die neue Regelung erhalten Kommunen mehr Flexibilität, ohne dass Qualitätsstandards abgesenkt werden müssen. Für Eltern bedeutet dies mehr Planungssicherheit in den Ferienzeiten, für Kinder zusätzliche Möglichkeiten zur Gemeinschaft, Entwicklung und zu abwechslungsreichen Erlebnissen.
„Niemand wird gezwungen, Angebote zu nutzen“, betonte Orthey. „Aber viele Familien sind darauf angewiesen, dass wir diese Möglichkeiten schaffen. Dieser Gesetzentwurf ist ausgewogen, praxisnah und ein weiterer Baustein, um den Ganztagsanspruch im Alltag tragfähig zu machen.“
Pressemitteilung Harald Orthey
