Harald Orthey MdB informiert über neue Leitlinien beim Heizungsgesetz
Koalition schafft Habeck-Heizungsgesetz ab – Mehr Freiheit für Eigentümer
Region. Die von CDU/CSU geführte Koalition hat sich mit ihrem Partner SPD auf ein umfassendes Aus des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes verständigt, das in der öffentlichen Debatte häufig als „Habeck-Heizungsgesetz“ bezeichnet wurde. Für viele Eigentümer bedeutet das spürbare Entlastung: Vorgaben, die als kostenintensiv und verunsichernd wahrgenommen wurden, entfallen.
Der heimische Bundestagsabgeordnete Harald Orthey (CDU) macht deutlich, dass die Union damit ein zentrales Wahlversprechen umsetzt. „Das bisherige Heizungsgesetz hat viele Menschen verunsichert. Hohe Investitionskosten und starre Vorgaben haben besonders im ländlichen Raum große Sorgen ausgelöst. Diese Unsicherheit beenden wir jetzt.“
Mehr Planungssicherheit und Eigenverantwortung
Mit der Einigung vollzieht die Koalition einen klaren Kurswechsel. Klimaschutz bleibt Ziel politischer Entscheidungen, soll jedoch stärker mit wirtschaftlicher Vernunft und individueller Entscheidungsfreiheit in Einklang gebracht werden.
In den Koalitionsverhandlungen hatte die CDU/CSU-Fraktion darauf gedrängt, aus ihrer Sicht überzogene und bürokratische Regelungen zurückzunehmen. Nun steht fest: Das bisherige Gesetz wird außer Kraft gesetzt.
Konkrete Änderungen – Entlastungen für Eigentümer und Kommunen
Kernvorgaben des bisherigen Regelwerks entfallen:
- Die Verpflichtung, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wird aufgehoben.
- Die verpflichtende Energieberatung entfällt.
- Betriebsverbote für bestehende Heizungen sind nicht mehr vorgesehen.
- Die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung wird gelockert.
Im Gebäudebestand gilt damit wieder eine freie Wahl der Heiztechnik. Eigentümer können eigenständig entscheiden, welche Lösung zu ihrer Immobilie passt – ob Gas- oder Ölheizung mit künftigem Bio-Anteil, moderne Pelletheizung, Wärmepumpe oder Solarenergie. Investitionen werden damit wieder verlässlicher planbar.
Auch bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie setzt die Koalition auf pragmatische Lösungen. Für Wohngebäude sind keine individuellen Sanierungspflichten vorgesehen. Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern profitieren von vereinfachten Anforderungen an die Wärmeplanung, was den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.
Mit der Entscheidung will die Koalition die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger begrenzen und gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen schaffen.
„Statt Zwang setzen wir auf Vertrauen“
Orthey betont den politischen Ansatz hinter der Neuausrichtung: „Wir setzen auf Vertrauen, Eigenverantwortung und praxisnahe Lösungen. So schaffen wir Akzeptanz für Klimaschutz und sorgen zugleich für wirtschaftliche Vernunft.“ Zusätzlich macht Orthey klar: „Wer sich freiwillig für eine klimafreundliche Technik wie die Wärmepumpe entscheidet, wird nach wie vor unterstützt. Die staatliche Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Zuschüssen für den Einbau von Wärmepumpen bleibt bestehen und ermöglicht derzeit Zuschüsse von bis zu rund 70 % der förderfähigen Kosten – etwa über Programme der KfW-Bank. Auch für 2026 ist diese Förderung gesetzlich gesichert und gilt unabhängig von der Reform des Heizungsgesetzes weiter. Damit wird der Umstieg auf moderne, emissionsarme Heiztechnik finanziell attraktiv und planbar.“
Weitere Info unter www.cducsu.dePressemitteilung Harald Orthey
