In den Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz und Unkel führte die Polizei kontrollierte Testkäufe durch
Kontrolle: 60% der Läden gaben jugendgefährdende Substanzen an Minderjährige raus

Linz. Am Nachmittag des 25. August 2025 führte die Polizeiinspektion Linz am Rhein gemeinsam mit den Ordnungsämtern der Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel sowie dem Kreisjugendamt Neuwied eine koordinierte Kontrolle zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durch. Der Fokus lag dabei auf lokalen Verkaufsstellen, die Alkohol, Tabakwaren und andere jugendgefährdende Substanzen anbieten.
Diese Kontrollen umfassten sogenannte "Testkäufe", bei denen zwei 17-jährige Polizeischüler versuchten, in den jeweiligen Geschäften jugendgefährdende Produkte zu kaufen. Insgesamt wurden 15 Verkaufsstellen in den drei Verbandsgemeinden überprüft. In neun dieser Geschäfte wurden die Testkäufer tatsächlich mit jugendgefährdenden Substanzen bedient, was einer Beanstandungsquote von 60 % entspricht. Häufig wurde dabei weder das Alter der Käufer überprüft noch nach einem Ausweis gefragt.
Das Jugendschutzgesetz sieht bei einer unerlaubten Abgabe solcher Substanzen sowohl Sanktionen für die Verkäufer als auch für die Gewerbetreibenden vor. Die Verantwortung für die Schulung der Mitarbeiter und die Implementierung technischer Maßnahmen, die den Verkauf an Minderjährige verhindern, liegt bei den Geschäftsinhabern. Daher wurde in allen neun Fällen, in denen es zur Abgabe kam, ein Bußgeldverfahren gegen die Gewerbetreibenden eingeleitet, wobei der Regelsatz bei 1.000 Euro liegt. Die Polizei betont, dass der Jugendschutz bereits an der Supermarktkasse beginnt und die Verantwortung der Verkaufsstellen und ihrer Mitarbeiter für den Jugendschutz von großer Bedeutung ist. Aus diesem Grund haben die beteiligten Behörden angekündigt, weitere Kontrollen durchzuführen, die zu erheblichen Bußgeldern führen könnten.
BA