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Öffentliche Schulden vs. private Schulden

Öffentliche Schulden vs. private Schulden

Die kreisfreie Stadt Tier hat mehr Schulden pro Einwohner (6.220 Euro) als der Schnitt (5.750 Euro). Foto: pixabay.com © neufal54(CC0 Public Domain)

23.05.2018 - 08:25

Wenn das verfügbare Geld nicht reicht, erfolgt die Beantragung von Fremdkapital. Der Kredit ist hierfür die erste Wahl – nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch bei Ländern, Kreisen und Kommunen. Spannende Zahlen hierzu hält dieser Beitrag bereit.


Schuldenstand im Land, in den Kreisen und Kommunen


Das Bundesland Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörigen Kommunen liegen deutlich über den westdeutschen Durchschnittswerten – und das gleich in mehreren Punkten, wie das Statistische Landesamt zeigt. Die Schulden von Länder und Kommunen lagen im Jahr 2016 bei 11.300 Euro pro Einwohner. Der westdeutsche Schnitt beläuft sich auf 8.900 Euro pro Einwohner. In Summe hat sich der Schuldenstand auf 32,7 Milliarden Euro verringert. Die Schulden auf Länderbasis liegen mit 8.100 Euro pro Einwohner 1.300 Euro pro Einwohner über dem westdeutschen Schnitt von 6.800 Euro. Damit landet das Bundesland im Deutschlandvergleich auf Platz 5.

Deutlich niedriger ist die Verschuldung der Kommunen mit 3.200 Euro pro Einwohner (Schnitt: 2.000 Euro pro Einwohner). Allerdings landen die Kommunen mit diesem Wert im Deutschlandvergleich auf Rang 2. Auch zeigt sich im Jahresvergleich: Die Schuldenlast steigt und liegt in Summe mittlerweile bei 12,7 Milliarden Euro. Die Schulden der kreisfreien Städte belaufen sich auf durchschnittlich 5.750 Euro pro Einwohner. Dabei gibt es mit Pirmasens, Kaiserslautern, Zweibrücken, Ludwigshafen und Trier Ausreißer nach oben. Mainz, Worms, Frankenthal, Speyer, Koblenz, Landau und Neustadt an der Weinstraße liegen unter diesem Wert. Mit Blick auf diese Änderung des kommunalen Finanzausgleichs könnten sie bald zu den finanziellen Gewinnern gehören.

Die Schulden der Landkreisbereiche liegen im Schnitt bei 2.150 Euro pro Einwohner. Kusel ist der deutlichste Ausreißer nach oben – mit 5.950 Euro pro Einwohner. Doch auch Kaiserslautern, der Donnersbergkreis, der Kreis Birkenfeld und zahlreiche andere Landkreise in Rheinland-Pfalz liegen über dem durchschnittlichen Schuldenwert.

Öffentliche Schulden vs. private Schulden

Die Stadt Koblenz liegt mit 3.350 Euro deutlich darunter. Foto: pixabay.com © Dieter_G(CC0 Public Domain)


Kreditarten der Länder und Kommunen


Für welche Zwecke Schulden gemacht wurden, zeigt ein Blick auf die Kreditarten. Investitionskredite, Wertpapierkredite und Liquiditätskredite waren die häufigste Kreditform. Was sich dahinter verbirgt, zeigt die folgende Darstellung:

- Ein Investitionskredit wird als solcher bezeichnet, wenn in langfristig verfügbare Werte investiert wird. Kommunen und Länder benötigen einen Investitionskredit, um beispielsweise in spezielle Anlagegüter zu investieren. Ein kommunales Fahrzeug, ein Feuerwehrgerätehaus wie das für Oberraden und Straßenhaus oder eine neue Gemeindehalle sind beispielsweise Projekte, die in der Regel nur über einen Investitionskredit gestemmt werden können.

- Wertpapierkredite hingegen tragen eben diesen Namen, weil gehaltene Wertpapiere als Sicherheiten offeriert werden. Institutionen, Unternehmen und damit auch Kommunen nutzen Wertpapierkredite vor allem dazu, kurzfristig die Liquidität zu optimieren.

- Der Liquiditätskredit ist dasselbe Produkt mit anderem Namen. Auch hierbei handelt es sich vor allem um einen kurzfristigen Kredit, um den Finanzmittel-Bedarf zu decken. Vor allem im kommunalen Haushalt wird diese Kreditform deutlich von den Investitionskrediten in langfristige Anlagewerte abgegrenzt.


Privat verfügbare Kredite. Diese Kriterien unterscheiden die Varianten


Kredite, die Privatpersonen aufnehmen, unterscheiden sich hingegen deutlich zu dem, was Länder und Kommunen an Finanzgeschäften tätigen. Die Haupt-Unterschiede sind diese:

Kreditlaufzeit. Die Laufzeit kann kurz angelegt sein (Sofort- und Kurz-Kredite), kann mittelfristig angelegt sein (Konsumentenkredit) und kann eine lange Laufzeit aufweisen (Baukredit).

Kreditgeber. Banken sind längst nicht mehr die einzige Anlaufstelle, wenn eine Privatperson Geld benötigt. Auch Lieferanten und die öffentliche Hand können Kredite vergeben. Eine beliebte Spezialform ist auch der Privatkredit geworden. Der Zentrale Kreditausschuss bezeichnet einen festgelegten Zinssatz als ein produktspezifisches Merkmal. Die Laufzeit liegt in der Regel zwischen 84 und 120 Monaten. Die Kredithöhe ist häufig gezeichnet von ungeraden Kreditsummen. Das Prinzip des Privatkredits kommt vor allem jenen zugute, die nur wenige Merkmale eines klassischen Kreditnehmers aufweisen. Da der Geldgeber hier eine Privatperson ist, werden die Anforderungen an Sicherheiten und Regularien deutlich individueller gehandhabt. Ein Privatkredit Vergleich hilft, den Privatkredit mit den passenden Bedingungen zu finden.

Sicherheiten. Je nach Kreditart variieren auch die vorzuweisenden Sicherheiten. Beliebt sind Kredite, die einen buchstäblich handfesten Gegenwert aufweisen. Der Immobilien- oder Auto-Kredit sind zwei Beispiele hierfür. Zwar sind die Investitionssummen mitunter hoch, allerdings hätte der Geldgeber zumindest einen Gegenwert in Form von Haus, Wohnung oder Pkw, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bezahlt.

Bereitstellung. Sofortkredite oder kurzfristig zweckgebundene Kredite werden in aller Regel in einem überwiesen. Häufig werden diese Darlehen für kurzfristig benötigte Darlehen verwendet – beispielsweise weil die Waschmaschine defekt ist. Beim Bau eines Hauses wird häufig eine Kreditlinie vereinbart, bei der der Kredit auf Abruf bereitsteht.

Verwendungszweck. Der Verwendungszweck kann das buchstäbliche Zünglein an der Waage sein. Grundsätzlich gilt: Wer einen fixen, idealerweise langfristigen Verwendungszweck angeben kann, bekommt die besseren Kreditofferten. Der Geldgeber hofft bei einer Zweckgebundenheit auf eine valide, durchdachte Investition – und die regelmäßige Rückzahlung nach Vereinbarung.


Privatinsolvenzen in Rheinland-Pfalz


Erfreulich niedrige Zahlen ruft das Statistische Bundesamt mit Blick auf die Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2017 auf. In Rheinland-Pfalz liefen im Jahr 2017 3.209 Verfahren. Zum Vergleich: Deutschlandweit waren es 71.896 Verfahren. Einsame Spitzenreiter waren die Länder Niedersachsen (10.355 Verfahren) und Nordrhein-Westfalen (18.167 Verfahren). Weniger Verfahren als in Rheinland-Pfalz gab es in Bremen (1.122 Verfahren), im Saarland (1.346 Verfahren), in Mecklenburg-Vorpommern (1.724 Verfahren) und in Thüringen (1.746 Verfahren). Vor allem Arbeitslosigkeit, eine Ausnahmesituation wie Erkrankung, Sucht oder Unfall sowie die Trennung oder der Tod des Partners sind die Auslöser für private Überschuldungen. Auch eine unwirtschaftliche Haushaltsführung, ein zu niedriges Einkommen und eine gescheiterte Selbstständigkeit können zur Privatinsolvenz führen.

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