Blaulicht | 26.04.2023

Diebstahl von Weidezaungeräten

Sollte der Schutz vor dem Wolf verhindert werden?

Symbolbild  Quelle: pixabay.com

Arzbach. In der Nacht von Dienstag, den 25. April 2023 auf Mittwoch, den 26. April 2023 kam es außerhalb der Ortslage Arzbach, in dem Flurstück „In der Huf“, zu einem Diebstahl eines hochwertigen, elektrischen Weidezaungeräts. In der Nachbargemeinde Eitelborn kam es am 13. April 2023 zu einem gleich gelagerten Fall. In beiden Fällen wurde das Weidezaungerät mitsamt Akku durch unbekannte Täter entwendet. Im Rhein-Lahn-Kreis konnte in jüngster Vergangenheit mehrfach der Nachweis über den Aufenthalt eines Wolfs erbracht werden. Insbesondere vor diesem Hintergrund, sind solche elektronischen Weidezaungeräte unabdingbar zur Sicherung der Tiere. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizeiinspektion Bad Ems (Tel. 0 26 03-97 00) erbeten. Pressemitteilung Polizeidirektion Montabaur

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  • Betroffener: Wiedermal ein Totalversagen der Justiz und es werden Täter geschützt ! Inzwischen darf man sich wirklich fragen ob diese Justiz überhaupt noch der Gerechtigkeit und dem Volk dient oder einfach nur noch die Politiker zu schützen versucht !
  • Ingo Materne: Der Artikel überzieht aus meiner Sicht deutlich. Ja: Lärm, Schattenwurf und konkrete Abstände müssen im Genehmigungsverfahren sauber geprüft werden. Aber aus der aktuellen Studienlage lässt sich keine...
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