Politik | 15.01.2022

Ab heute gilt eine neue Allgemeinverfügung

Koblenz: Zwei Eilanträge gegen Verbot der „Corona-Spaziergänge“ abgelehnt

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Koblenz. Gegen die ab 15. Januar 2022 geltende Allgemeinverfügung zum Verbot von so genannten Corona-Spaziergängen sind vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht zwei Eilanträge gestellt worden, die beide ohne Erfolg geblieben sind. Das Gericht stellt in seiner Begründung eines Antrags dar, dass Spaziergänge, die nicht dem Versammlungsbegriff unterfallen, nicht von dem Verbot der Allgemeinverfügung betroffen sind. Sollten Personen an den „Spaziergängen“ teilnehmen wollen, die dem Versammlungsbegriff unterfallen, könnten sie rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden und wären damit nicht vom Verbot betroffen.

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