Blaulicht | 25.08.2025

Anti-Atom-Kraft, Regenbogen und Peace-Zeichen: Manche Mieter zeigen mit Flaggen ihre Meinung - ist das nach dem Mietrecht überhaupt gestattet?

Wenn die Mieter „Flagge zeigen“: Sind politische Botschaften erlaubt?

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Region. Pünktlich zur neuen Bundesligasaison zeigen viele Fußballfans ihre Verbundenheit zum Lieblingsverein durch Fahnen am Balkon oder sogar mit einem Fahnenmast im Garten. Das Oberverwaltungsgericht Münster erlaubte einem Borussia Dortmund-Fan sogar das Aufstellen eines fünf Meter hohen Mastes mit einer 1x2 Meter großen Fahne.

Außer Fußballfahnen gibt es aber noch viele weitere Fälle, die zu Konflikten zwischen Vermietern und Mietern führen können. Ob Solidaritätsbekundungen mit der Ukraine, Christopher-Street-Day oder das altbekannte Anti-AKW-Symbol: Immer wieder kommt es vor, dass Mieter an Fenster und Balkonen Fahnen, Transparente oder Plakate aufhängen. Hier kann es schnell zum Streit mit dem Vermieter kommen. Rechtsanwalt Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor des Eigentümerverbandes Haus & Grund Rheinland-Pfalz, ordnet die momentane Rechtslage ein: „Fahnen an Fenstern oder am Balkon werden von den Gerichten meist akzeptiert, vor allem, wenn sie Friedenssymbole enthalten. Anderes gilt jedoch für Hassbotschaften beziehungsweise Beleidigungen. „Mieter müssen darauf achten,“ so Schönfeld, „dass sie die Fassade nicht durch eine feste Montage beschädigen und dass sie die Fahne im Bereich ihrer Wohnung, also auch nicht außen am Balkon, aufhängen.

Wie schnell manche Vermieter an Fahnen Anstoß nehmen, wird an folgendem Beispiel deutlich: Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses verlangte von seinem Mieter, dass der eine Piraten-Flagge mit Totenkopf-Symbol abhängt, die dieser an der Innenseite eines Fensters angebracht hatte. Durch den weithin sichtbaren Anblick der Fahne, so das Argument, werde das Grundstück „verschandelt“. Zunächst gab das Amtsgericht Chemnitz dem Vermieter Recht. Das Landgericht Chemnitz indes sah dies anders und wies die Klage ab. Denn hier sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters auf Gestaltung seiner Wohnung schützenswerter als das Eigentumsrecht des Vermieters. Die Fahne befinde sich zudem im Innenbereich der Wohnung und enthalte keine diskriminierenden oder beleidigenden Äußerungen. Es sei gut erkennbar, dass es sich um eine Kinder-Piratenflagge handele (grinsender Schädel mit Augenklappe). Die Fahne habe auch keinen rechtsradikalen Hintergrund. Vielmehr handele es sich um den sozialüblichen Gebrauch der Mietsache. Ähnlich entscheiden Gerichte, wenn es um Spruchbänder gegen die Volkszählung, Anti-Atomkraft-Plakate oder sogar Transparente gegen „Luxussanierung“ geht, solange diese sachlich bleiben.

Keine Grundsatzentscheidungen

„Bislang gibt es in solchen Angelegenheiten nur Entscheidungen der unteren Instanzen und noch keine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs“, erklärt Haus & Grund Experte Ralf Schönfeld. „In den genannten Fällen stellt sich regelmäßig die Frage: Inwieweit ist dies eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache? Bei einer vertragswidrigen Nutzung darf der Vermieter nämlich unter Umständen Unterlassung verlangen oder sogar das Mietverhältnis kündigen. Wird die Mietsache durch das Montieren der Fahne beschädigt, kommt sogar ein Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz in Betracht.“

Nur in wenigen Fällen urteilten Gerichte bisher gegen Mieter. So hatte ein Mieter vor der Brüstung seines Balkons ein 140 Zentimeter breites und 111 Zentimeter hohes Anti-Kriegs-Transparent wegen des Irak-Konfliktes mit 30 Zentimeter großen Buchstaben aufgehängt. Der Vermieter verlangte die Entfernung des großen Transparents und bekam Recht. Das Amtsgericht Wiesbaden verneinte eine vertragsgemäße Nutzung, denn das Plakat an der Außenseite des Balkons, also der Außenfassade, verletze das Eigentumsrecht des Vermieters.

Hassbotschaften, Beleidigungen und die Montage außen am Balkon gehen gar nicht

Haus & Grund-Verbandsdirektor Ralf Schönfeld fasst die Rechtslage noch einmal kurz zusammen: „Nicht nur Fußballfans können mit Fahnen die Solidarität zum Lieblingsverein kundtun. Mieter dürfen in vielen Fällen grundsätzlich auch politische Fahnen, Friedenssymbole, Kundgebungen von Meinungen sowie speziell gestaltete Transparente wie zum Beispiel eine Piraten-Flagge im Bereich der Wohnung grundsätzlich anbringen. Nicht erlaubt sind allerdings Hassbotschaften, Beleidigungen, die Befestigung an der Außenseite des Balkons und schon gar nicht die feste Montage an der Hausfassade.“ Zur Vermeidung von Konflikten sollten Mieter den Vermieter immer vorab informieren und um Erlaubnis bitten. Vermieter können diese nur versagen, wenn es konkrete Gründe dafür gibt. Wenn der Vermieter Fan eines anderen Fußballvereins ist oder eine andere politische Meinung vertritt, sind das keine ausreichenden Gründe.

Symbolbild. Foto: pixabay.com

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Imageanzeige
Titel-Anzeige
Gesundheit im Blick
Anzeige Filmnächte 2026
Dipl.-Ing. bzw. Bachelors of Arts/Engineering (m/w/d)
Räumungsverkauf
kostenlose Wiedergutmachung aus 995874
Empfohlene Artikel
Symbolbild. Foto: Adobe Stock
638

Lahnstein. Am 19.07.2026 ereignete sich gegen 16:00 Uhr ein Verkehrsunfall auf der B 42 bei Lahnstein, kurz nach der Auffahrt zur B 260 in Fahrtrichtung Koblenz. Nach derzeitigem Ermittlungsstand geriet ein Motorradfahrer aus bislang ungeklärter Ursache mit seinem Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab, verlor die Kontrolle und stürzte in der Folge über die dortige Leitplanke.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: ROB
275

Kirchwald. Am 17.07.2026 ereignete sich auf der L10 zwischen der Einmündung zur L83 und der Ortslage Kirchwald ein Verkehrsunfall, bei dem eine Person leicht verletzt wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 28-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw die L10 aus Richtung L83 kommend in Fahrtrichtung Kirchwald. Zuvor soll er ein vorausfahrendes Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholt haben.

Weiterlesen

Da die Bundesstraße im Bereich der Unfallstelle über eine Hochbrücke verläuft und der Lkw auf der zerstörten Leitplanke direkt vor dem Abgrund stehen geblieben war, gestaltete sich die Bergungssituation als anspruchsvoll.
1245

Altenahr / VG Altenahr. Am heutigen Freitagmorgen wurde die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Altenahr um 09:56 Uhr durch die Integrierte Leitstelle (ILS) Koblenz zu einem Verkehrsunfall mit einem Lkw auf der Bundesstraße 257 in Fahrtrichtung Adenau alarmiert. Die Einsatzstelle befand sich nur wenige hundert Meter vom temporären Standort der Freiwilligen Feuerwehr Altenahr entfernt, unmittelbar hinter dem Übigs-Tunnel.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Foto: Polizei
4182

Der Mann soll eine Seniorin um ihr Geld betrogen haben:

18.07.: Foto-Fahndung in Neuwied: Wer kennt diesen Mann?

Neuwied. Am 16.06.2026 wurde eine 76-jährige Seniorin in Neuwied Opfer eines Betrugs. Gegen 11:30 Uhr kontaktierte sie ein bislang unbekannter Täter telefonisch und gab sich als Mitarbeiter einer Bank aus. Kurz darauf erschien ein der Geschädigten unbekannter Mann an der Anschrift und erlangte ihre Bankkarte samt PIN.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: pixabay.com
3509

Rhein-Sieg-Kreis. Nach dem eine Verkehrsunfall in der Nacht zu Sonntag (5. Juli) auf der Bundesautobahn 61 zwischen den Anschlussstellen Miel und Rheinbach ist die sechsjährige Tochter der verunfallten Familie am Mittwoch (15. Juli) in einer Klinik ihren schweren Verletzungen erlegen. Das Mädchen war unmittelbar nach dem Unfall notoperiert worden und befand sich seitdem in intensivmedizinischer Behandlung.

Weiterlesen