Blaulicht | 25.08.2025

Anti-Atom-Kraft, Regenbogen und Peace-Zeichen: Manche Mieter zeigen mit Flaggen ihre Meinung - ist das nach dem Mietrecht überhaupt gestattet?

Wenn die Mieter „Flagge zeigen“: Sind politische Botschaften erlaubt?

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Region. Pünktlich zur neuen Bundesligasaison zeigen viele Fußballfans ihre Verbundenheit zum Lieblingsverein durch Fahnen am Balkon oder sogar mit einem Fahnenmast im Garten. Das Oberverwaltungsgericht Münster erlaubte einem Borussia Dortmund-Fan sogar das Aufstellen eines fünf Meter hohen Mastes mit einer 1x2 Meter großen Fahne.

Außer Fußballfahnen gibt es aber noch viele weitere Fälle, die zu Konflikten zwischen Vermietern und Mietern führen können. Ob Solidaritätsbekundungen mit der Ukraine, Christopher-Street-Day oder das altbekannte Anti-AKW-Symbol: Immer wieder kommt es vor, dass Mieter an Fenster und Balkonen Fahnen, Transparente oder Plakate aufhängen. Hier kann es schnell zum Streit mit dem Vermieter kommen. Rechtsanwalt Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor des Eigentümerverbandes Haus & Grund Rheinland-Pfalz, ordnet die momentane Rechtslage ein: „Fahnen an Fenstern oder am Balkon werden von den Gerichten meist akzeptiert, vor allem, wenn sie Friedenssymbole enthalten. Anderes gilt jedoch für Hassbotschaften beziehungsweise Beleidigungen. „Mieter müssen darauf achten,“ so Schönfeld, „dass sie die Fassade nicht durch eine feste Montage beschädigen und dass sie die Fahne im Bereich ihrer Wohnung, also auch nicht außen am Balkon, aufhängen.

Wie schnell manche Vermieter an Fahnen Anstoß nehmen, wird an folgendem Beispiel deutlich: Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses verlangte von seinem Mieter, dass der eine Piraten-Flagge mit Totenkopf-Symbol abhängt, die dieser an der Innenseite eines Fensters angebracht hatte. Durch den weithin sichtbaren Anblick der Fahne, so das Argument, werde das Grundstück „verschandelt“. Zunächst gab das Amtsgericht Chemnitz dem Vermieter Recht. Das Landgericht Chemnitz indes sah dies anders und wies die Klage ab. Denn hier sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters auf Gestaltung seiner Wohnung schützenswerter als das Eigentumsrecht des Vermieters. Die Fahne befinde sich zudem im Innenbereich der Wohnung und enthalte keine diskriminierenden oder beleidigenden Äußerungen. Es sei gut erkennbar, dass es sich um eine Kinder-Piratenflagge handele (grinsender Schädel mit Augenklappe). Die Fahne habe auch keinen rechtsradikalen Hintergrund. Vielmehr handele es sich um den sozialüblichen Gebrauch der Mietsache. Ähnlich entscheiden Gerichte, wenn es um Spruchbänder gegen die Volkszählung, Anti-Atomkraft-Plakate oder sogar Transparente gegen „Luxussanierung“ geht, solange diese sachlich bleiben.

Keine Grundsatzentscheidungen

„Bislang gibt es in solchen Angelegenheiten nur Entscheidungen der unteren Instanzen und noch keine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs“, erklärt Haus & Grund Experte Ralf Schönfeld. „In den genannten Fällen stellt sich regelmäßig die Frage: Inwieweit ist dies eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache? Bei einer vertragswidrigen Nutzung darf der Vermieter nämlich unter Umständen Unterlassung verlangen oder sogar das Mietverhältnis kündigen. Wird die Mietsache durch das Montieren der Fahne beschädigt, kommt sogar ein Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz in Betracht.“

Nur in wenigen Fällen urteilten Gerichte bisher gegen Mieter. So hatte ein Mieter vor der Brüstung seines Balkons ein 140 Zentimeter breites und 111 Zentimeter hohes Anti-Kriegs-Transparent wegen des Irak-Konfliktes mit 30 Zentimeter großen Buchstaben aufgehängt. Der Vermieter verlangte die Entfernung des großen Transparents und bekam Recht. Das Amtsgericht Wiesbaden verneinte eine vertragsgemäße Nutzung, denn das Plakat an der Außenseite des Balkons, also der Außenfassade, verletze das Eigentumsrecht des Vermieters.

Hassbotschaften, Beleidigungen und die Montage außen am Balkon gehen gar nicht

Haus & Grund-Verbandsdirektor Ralf Schönfeld fasst die Rechtslage noch einmal kurz zusammen: „Nicht nur Fußballfans können mit Fahnen die Solidarität zum Lieblingsverein kundtun. Mieter dürfen in vielen Fällen grundsätzlich auch politische Fahnen, Friedenssymbole, Kundgebungen von Meinungen sowie speziell gestaltete Transparente wie zum Beispiel eine Piraten-Flagge im Bereich der Wohnung grundsätzlich anbringen. Nicht erlaubt sind allerdings Hassbotschaften, Beleidigungen, die Befestigung an der Außenseite des Balkons und schon gar nicht die feste Montage an der Hausfassade.“ Zur Vermeidung von Konflikten sollten Mieter den Vermieter immer vorab informieren und um Erlaubnis bitten. Vermieter können diese nur versagen, wenn es konkrete Gründe dafür gibt. Wenn der Vermieter Fan eines anderen Fußballvereins ist oder eine andere politische Meinung vertritt, sind das keine ausreichenden Gründe.

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 1

  • Rüdiger Knieps: Kesseling im Kreis Ahrweiler
  • Michael Kroeger: Bestätigung Wahlergebnis am 13.4.2026. Mark Geimer wird Stadtbürgermeister. Unterschrift Nutzungsvertrag Windkraft am 17.4.2026 durch den 1. Beigeordneten Werner Lahme. Die Vereidigung Mark Geimer als...
Imageanzeige
Kirmes Polch 2026
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0240#
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0240#
Heizölanzeige
Lava Grill Buffet
Kirmes Polch
Kirmes in Löhndorf
Maibaumstellen Heimersheim
Empfohlene Artikel
Die verletzte Beifahrerin verblieb bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes im Fahrzeug. Foto: Paul Schier / FFW Heckenbach
674

VG Altenahr. Am 19. Apriil 2026, kam es in der Mittagszeit zu einem Feuerwehr-Einsatz auf der K56 zwischen den Heckenbacher Ortsteilen Watzel und Cassel. Ein Pkw war aus ungeklärter Ursache von der Fahrbahn abgekommen, mit dem Dach gegen die Bachböschung geprallt und im Bachbett liegen geblieben. Auch hier wurde zunächst eine eingeklemmte Person gemeldet, was sich für die ersteintreffenden Kräfte jedoch nicht bestätigte.

Weiterlesen

Symbolbild.
1034

Polch. In Polch ereignete sich am Donnerstag, den 16. April 2026, um 15:25 Uhr ein schwerer Verkehrsunfall. Ein 12-jähriges Kind wurde bei einem Zusammenstoß mit einem Linienbus schwer verletzt. Die Polizei in Mayen erhielt um 15:25 Uhr die Meldung über den Unfall und stellte bei Eintreffen am Unfallort fest, dass sich der Vorfall in unmittelbarer Nähe einer Bushaltestelle ereignet hatte. Aus bislang ungeklärten Gründen geriet das Kind mit einem Bein unter ein Vorderrad des Busses.

Weiterlesen

Weitere Artikel
14

Kostenlose Beratung und Unterstützung

Beratungsleistungen der Gemeindeschwesterplus

Kreis Neuwied. Die Gemeindeschwesterplus bietet kostenlose Beratung und Informationen zu gesundheitlichen Themen wie Sturzprävention, Ernährung, Bewegung und vielen weiteren Aspekten - auch bei Hausbesuchen.

Weiterlesen

Symbolbild.
69

Astrologische Vorschau für die KW 18: Gesundheit, Liebe und Erfolg im Fokus bei den Sternzeichen

Sterne im Blick: Horoskop für die Woche 27. April bis 3. Mai 2026

Mit dem Übergang vom April in den Mai beginnt eine Woche, die von Aufbruch, Begegnungen und kleinen Wendepunkten geprägt ist. Rund um den 1. Mai rücken Feste, Traditionen und zwischenmenschliche Beziehungen in den Mittelpunkt. Das Feiern in den Mai hinein sorgt für Leichtigkeit, während alte Bräuche wie das Aufstellen des Maibaums für romantische Zeichen und neue Impulse stehen. Gleichzeitig fordert die Woche dazu auf, auf die eigene Balance zu achten und Chancen bewusst zu nutzen.

Weiterlesen

12

Jiddische Musik und Märchen

Klezmer märchenhaft

Koblenz. Klezmer märchenhaft - Jiddische Musik und Märchen am Samstag, 2. Mai 2026, 18 Uhr in der Christuskirche Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring / Hohenzollernstraße.

Weiterlesen

Holz Loth-Entsorgung
Rund ums Haus "Baustellen / Wertstoffhöfe"
Kleinanzeigen
Anlagenmechaniker
Werksverkauf Anhausen
Rund ums Haus Daueranzeige
Schulhausmeister
Kirmes Polch
Blumen Meyer Neueröffnung
Anzeige Uhren Vintage
Kirmes Löhndorf
Löhndorfer Kirmes
Anzeige Reinigungskraft
Kirmes Löhndorf
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0240#
Maibaumstellen Heimersheim
Maibaumstellen in Heimersheim
Kirmes Polch
Kooperationsgeschäft