B256: Neue Verkehrsplanung
B256 Straßenhaus: Tunnel oder Ortsumgehung für bessere Verkehrsentlastung
aus Straßenhaus
In Straßenhaus wird seit Jahren auf eine Lösung zur Entlastung der B256 vom Verkehr gewartet. Neben Vorschlägen wie einer befristeten Einbahnstraßenregelung wird die Planung einer Ortsumgehung als Tunnel diskutiert. Ein Gespräch mit dem Bundesverkehrsminister beleuchtet Chancen, Herausforderungen und konkrete Forderungen der Bürgerinitiative.
Straßenhaus. Viele Bürgerinnen und Bürger in Straßenhaus warten seit Jahren auf eine Entlastung vom Verkehr auf der B256. Damit wir nicht noch einmal ein Jahrzehnt verlieren, brauchen wir eine Lösung, die schnell wirkt und die Menschen vor Ort mitnimmt. Ein einfacher, kurzfristig umsetzbarer Vorschlag ist, die Raiffeisenstraße (B256) als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Altenkirchen auszuweisen und die parallel verlaufende Lindenstraße als Einbahnstraße in Richtung Neuwied zu führen. Mit überschaubaren baulichen Anpassungen ließe sich diese Regelung zeitnah umsetzen. Damit wäre die Menge der Fahrzeuge auf beiden Strecken halbiert gegenüber der jetzigen Anzahl.
Die zusätzliche Belastung der Lindenstraße wäre ernst zu nehmen und gemeinsam zu gestalten – aber sie wäre im Kern vergleichbar mit der späteren Mehrbelastung der Birkenstraße bei Realisierung der geplanten Ortsumgehung (OU). Eine offene, faire Diskussion mit allen Anwohnerinnen und Anwohnern ist deshalb unverzichtbar.
Am Freitag, 13.03.2026, hat der in Blick aktuell angekündigte Besuch unseres Bundesverkehrsministers Patrick Schnieder in Straßenhaus stattgefunden. Er kündigte eine Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung von Straßen‑, Schienen‑ und Wasserwegausbau an. Insgesamt stehen 170 Milliarden Euro für Investitionen bereit, unter anderem zur Sanierung von rund 4000 Autobahnbrücken. Vorrang sollen Erhalt und Ausbau der bestehenden Verkehrswege haben, doch auch für Neubauten wie die OU B256 Straßenhaus, die als „dringlicher Bedarf“ eingestuft ist, sind Mittel vorgesehen.
Planfeststellungsverfahren und anhörungsrechtliche Möglichkeiten für Betroffene
Für die OU ist der Abschluss des laufenden Planfeststellungsverfahrens in naher Zukunft angekündigt, anschließend soll es einen weiteren Anhörungstermin geben, bei dem Anlieger und Betroffene noch einmal Einwände vorbringen können.
Zu diesem Verfahren konnte ich dem Bundesminister mehrere Fragen persönlich vortragen. Hier der komplette Text, den ich ihm auch schriftlich übergeben habe:
„Sehr geehrter Herr Bundesminister, mein Name ist Herbert Krobb. Ich bin Vorsitzender der Bürgerinitiative „Zukunft für Straßenhaus“ e.V. Zunächst zur bevorstehenden Landtagswahl. Wir freuen uns über das Vorhaben der CDU, auch in Rheinland-Pfalz die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau abzuschaffen. Meine Frau und ich haben deshalb für den Landtag bereits per Briefwahl für die CDU gestimmt.
Kritik an der OU-Planung: Betroffenheit und Umweltschäden
Allerdings blicken wir mit großer Sorge auf die Planung der OU Straßenhaus. Ist Ihnen bekannt, dass nach den derzeitigen Plänen die B256 lediglich aus einem Gewerbe- und Mischgebiet in ein reines Wohngebiet verlagert werden soll und dass dadurch mehr als 80 Häuser erstmals stark betroffen wären? Schon jetzt ist durch die Planung ein erheblicher Wertverlust von etwa 8 Mio € an Immobilien entstanden.
Ist Ihnen bekannt, dass etwa 36.000 Quadratmeter Wald und insgesamt rund 230.000 Quadratmeter Naturfläche verloren gehen würden? Und dass in unserer Gemarkung 48 Feld‑ und Wanderwege unterbrochen würden, darunter auch der Schulpfad Ellingen und der Kirchweg nach Oberhonnefeld?
Besonders problematisch ist für uns, dass die hohen Kosten eines Tunnels mit einem Gutachten begründet wurden, das von einem Ingenieurbüro erstellt wurde, das selbst bestätigt hat, keine Kompetenzen im Tunnelbau zu besitzen.
Ein Bauingenieur von Straßen.NRW hat berechnet, dass eine Tunnellösung über die Lebensdauer von etwa 100 Jahren nicht teurer wäre als eine Umgehung mit sechs Brücken, die in dieser Zeit erneut gebaut werden müssten.
Wir sind ausdrücklich für eine OU. Aber wir sind überzeugt: Sie sollte unterirdisch als Tunnel realisiert werden. Ein Tunnel würde den Flächenverbrauch drastisch reduzieren, Brückenbauwerke vermeiden, die Ortsdurchfahrt wirtschaftlich erhalten und könnte zudem für Zivilschutz und Energiegewinnung genutzt werden. Vor allem aber würde eine solche Lösung jahrelange Klageverfahren vermeiden und deutlich schneller realisierbar sein. Meine Frage an Sie lautet daher: Sind Sie bereit, die Planung der OU Straßenhaus noch einmal ergebnisoffen zu prüfen und eine Tunnellösung ernsthaft in Betracht zu ziehen? Vielen Dank.“
Reaktionen des Bundesverkehrsministers und Kritik an Gutachten
Mit Hinweis auf die weit fortgeschrittenen Planungen erklärte der Verkehrsminister, alles sei geprüft und – abgesehen von wenigen aufgrund von Einwänden eingearbeiteten Änderungen – im Wesentlichen baureif vorbereitet. Eine erneute Prüfung durch das Ministerium sei seiner Ansicht nach weder erforderlich noch geboten; bei dem aktuellen Planungsstand könne man nicht mehr „per Order Mufti“ in das Verfahren eingreifen.
Zugleich äußerte er Zweifel daran, dass der Landesbetrieb Mobilität (LBM) ein Ingenieurbüro ohne Kompetenzen im Tunnelbau mit einem entsprechenden Gutachten beauftragt haben könnte. Ich legte ihm daraufhin eine ausgedruckte E‑Mail vom 08.06.2015 vor, in der es wörtlich heißt: „… ganz herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es jedoch so, dass wir keine Kompetenzen im Tunnelbau besitzen. … Pia Neumann“. (Name geändert.) Herr Schnieder erwiderte: „Das ist kein Beweis. Ich kenne keine Frau Neumann.“ Tatsächlich war dies aber nur der Name der Schreibkraft unter der von der Geschäftsführung veranlassten E‑Mail.
In der Folge sah ich mich mit zwei Schreiben einer Rechtsanwältin aus Neu-Isenburg konfrontiert, die mit Klage drohte, falls ich meine Anfrage und die Antwort des Ingenieurbüros weiter veröffentlichen würde. Zwei sachliche Antwortbriefe von mir führten dazu, dass es weder zu weiterem Schriftwechsel noch zu einem gerichtlichen Verfahren kam.
Das damalige Gutachten kam zu dem Ergebnis, der Tunnel sei viel zu teuer. Dafür wurden unter anderem eine Tunnellänge von 1200 statt 900 Metern zugrunde gelegt, was zwei zusätzliche Fluchtbauwerke mit mutmaßlichen Millionenkosten erforderlich gemacht hätte, eine Überdeckung von 15 Metern angesetzt sowie auf der Ostseite ein aus unserer Sicht überflüssiges Anschlussbauwerk einschließlich Brücke eingeplant. In einem Gespräch stellte sich heraus, dass der eigentliche Tunnel vom Büro gar nicht selbst berechnet worden war. Stattdessen hatte man sich im Verkehrsministerium in Berlin nach branchenüblichen Pauschalwerten für Tunnel erkundigt.
Beim „Münzlauf“ in Koblenz soll zudem eine teilnehmende LBM-Mitarbeiterin gegenüber einem Läufer aus Straßenhaus geäußert haben, man beauftrage Gutachten bei Büros, „bei denen wir die Ergebnisse von vorn herein kennen“. Noch Fragen?
Verkehrsführung und Verkehrsberuhigung im Ort Straßenhaus aktuell
Als Argument für die geplante OU wird häufig eine schnellere Verbindung zur Autobahn genannt. Nach den vorliegenden Planungen wird die Strecke jedoch länger, und es sind Steigungs- und Gefällestrecken von 6,5% mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorgesehen, unter anderem weil die neue B256 in etwa neun Metern Tiefe (Bausohle) unter der Kreisstraße 103 hindurch geführt werden soll.
Ein nennenswerter Zeitgewinn erscheint unter diesen Rahmenbedingungen höchst zweifelhaft. Auch in Sachen Verkehrsberuhigung im Ort ist nur eine teilweise Entlastung zu erwarten: Laut LBM-Prognose bleiben selbst mit OU rund 30% des Verkehrs als Quell‑ und Zielverkehr in Straßenhaus. Statt alle vier Sekunden würde dann immer noch etwa alle 15 Sekunden ein Fahrzeug durch den Ort fahren.
Eine vom Ortsgemeinderat bereits vor Jahren einstimmig beschlossene Ampellösung, die insbesondere Linksabbiegern an der Einmündung Reiweg, an der Niederhonnefelder Straße und am REWE-Markt helfen soll, liegt beim LBM weiterhin auf Eis, obwohl sie auch noch nach einem möglichen Bau der OU sinnvoll wäre.
Angesichts der starren Haltung des LBM ist damit zu rechnen, dass nach dem Planfeststellungsbeschluss mindestens ein Klageverfahren folgt – mit der Folge weiterer jahrelanger Verzögerungen, ganz gleich ob am Ende Tunnel, OU oder eine andere Straßenlösung kommt.
Umso wichtiger ist es, jetzt gemeinsam über pragmatische Zwischenlösungen und eine wirklich zukunftsfähige, menschen‑ und naturverträgliche Variante nachzudenken – und dafür braucht es nicht nur Minister und Behörden, sondern den Mut und die Kreativität aller Bürgerinnen und Bürger in Straßenhaus.
Herbert Krobb, Niederhonnefeld
Die Ortsumgehung direkt neben einem Wohngebiet würde keine Entlastung für alle Bürger ergeben. Foto: Herbert Krobb
