Politik | 21.08.2021

25. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft

3G-Regel: Rheinland-Pfalz rüstet sich für einen sicheren Herbst

Die Impfbusse sind im ganzen Land unterwegs. Foto: © Staatskanzlei RLP/Sämmer

Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat hat am Donnerstag, 19. August, die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten, die die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von vergangener Woche umsetzt. Ab Montag, 23. August, gilt dann: Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenraum. Auf dieser Grundlage werden auch die Hochschulen ins Wintersemester starten und für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder mehr Präsenzveranstaltungen anbieten.

„Eine hohe Impfquote, die Hygieneregeln und Testen sind der beste Schutz für einen sicheren Herbst. Daher rufen wir alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ab 12 Jahren dazu auf, von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen. Jetzt gilt es!“, so Landesimpfkoordinator Daniel Stich.

„Darüber hinaus bringen wir mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung präventive Maßnahmen auf den Weg, um die vierte Welle im Herbst zu verhindern. Die 3-G-Regel stellt sicher, dass wir auch in den kommenden Monaten sicher im Innenraum beisammen sein können.“

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Test-Nachweis vorweisen können. Schülerinnen und Schüler sind hiervon ausgenommen, da sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift zukünftig ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.

Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.

Die 3-G-Regel gilt ab dem 23. August u.a. für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z. B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege) und bei der Beherbergung. Hier ist ein Test bei Anreise und danach alle 72 Stunden während des Aufenthalts notwendig.

Beim Sport im Innenbereich ist die Testpflicht nach wie vor inzidenzunabhängig; die Trainerinnen und Trainer sind nicht mehr befreit.

Offene Hochschulen: Mehr Präsenz-Veranstaltungen mit 3-G-Regel

„Wir wollen wieder mehr Präsenzveranstaltungen an Hochschulen und Universitäten. Daher haben wir gemeinsam mit der Landeshochschulpräsidentenkonferenz eine Regelung vereinbart, wie wir wieder unsere Hochschulen öffnen können“, berichtete Stich. „Denn für Forschung und Lehre ist der intensive Austausch von großer Bedeutung. Daher wollen wir wieder mehr Kommunikation und Interaktion an unseren Hochschulen möglich machen.“

So sieht die neue Corona-Bekämpfungsverordnung vor, dass die Hochschulen wieder Präsenz-Veranstaltungen für Geimpfte, Genesene und Getestete anbieten können. Die Hochschulen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, Veranstaltungsräume entweder mit Abstand im Schachbrett-Muster oder ohne Abstand jedoch mit Maskenpflicht am Platz zu besetzen.

„Dass die Hochschulen in großem Maße in eigener Verantwortung agieren können, schafft uns einen flexiblen Handlungsspielraum. Das begrüßen wir ausdrücklich“, betonte Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran, Präsident der Hochschule Koblenz und Vorsitzender der Landeshochschulpräsidentenkonferenz, „so werden wir unseren Studierenden zum Wintersemester einen sicheren und verantwortungsvollen Hochschulbetrieb mit deutlich größerem Präsenzanteil anbieten können. Vor allem die Erstsemester der vergangenen drei Semester können nun endlich den Campus und das studentische Leben kennenlernen, was uns sehr freut.“

Der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU), Prof. Dr. Georg Krausch, begrüßte die größere Autonomie der Hochschulen im Umgang mit der Pandemie sehr: „Auf diese Weise ist unsere Universität in der Lage, wesentliche Teile des kommenden Wintersemesters wieder in Präsenz anzubieten, was im ausdrücklichen Interesse der Studierenden und der Lehrenden liegt.“

Impfen von Kindern und Jugendlichen: Familienimpftag am 28. August

Die Ständige Impfkommission wird eine generelle Impfempfehlung für Personen ab 12 Jahren aussprechen. Bereits jetzt ist in Rheinland-Pfalz das Impfen von Kindern und Jugendlichen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den Impfzentren und bei den Impfbussen mit Beratungsgespräch und individueller Risikoabschätzung möglich. Auf Grundlage einer generellen Empfehlung wird dies einfacher möglich sein. In Rheinland-Pfalz werden auch weiterhin die Impfungen für Kinder und Jugendliche bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, in den Impfzentren und bei den Impfbussen möglich sein. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren wird jedoch weiterhin die Anwesenheit und Einwilligung eines Elternteils bei einer Impfung notwendig sein.

Beim landesweiten Familienimpftag am Samstag, 28. August, öffnen die Impfzentren und Impfbusse die Türen, um Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern und Verwandten eine unkomplizierte Möglichkeit zum Impfen zu geben. Ohne Anmeldung und lange Wartezeiten können Impfungen durchgeführt werden.

„Das Impfen von Kindern und Jugendlichen bedarf einer deutlichen Abwägung. Nicht umsonst hat sich die Ständige Impfkommission diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Neueste Studien aus den USA haben Gewissheit gebracht, dass die Impfungen auch von 12- bis 17jährigen gut vertragen werden. Mit unserem Familienimpftag kurz vor dem Schulstart möchten wir daher nochmals besonders dafür werben, von dem Impfangebot Gebrauch zu machen“, betonte der Landesimpfkoordinator. „Aber mir ist auch wichtig zu betonen, dass das Impfen von Kindern und Jugendlichen kein Ersatz für eine hohe Impfquote unter Erwachsenen sein darf. Auch die Erwachsenen sind weiterhin aufgefordert, sich impfen zu lassen.“

Impfbus-Tour wird in den September verlängert

Erfolgreich war bisher die Impfkampagne der Impfbusse. Sechs Busse touren seit dem 2. August durch Rheinland-Pfalz mit über 220 Stopps auf Parkplätzen landesweiter Supermarktketten. Seit Start der Tour konnten bereits 12.442 Impfungen durchgeführt werden. Das Gesundheitsministerium hat nun beschlossen, die Impfbus-Tour in den September zu verlängern.

„Wir wollen das Impfangebot vor Ort bringen, dort wo die Menschen sich im Alltag aufhalten. Die Resonanz gibt uns recht. Viele Menschen, die es bisher noch nicht in Impfzentren oder zu ihren Hausärztinnen und Hausärzten geschafft haben, lassen sich beim mobilen Angebot im Bus impfen“, berichtet Stich. „Wir wollen das Angebot jetzt fortsetzen und unbürokratische und wohnortnahe Impfmöglichkeiten für Jede und Jeden bieten.“

Die  Termine der Impfbusse finden Sie hier.

Pressemitteilung Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Die Impfbusse sind im ganzen Land unterwegs. Foto: © Staatskanzlei RLP/Sämmer

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