Politik | 08.02.2020, 12:29 Uhr

Stadtrat der Stadt Montabaur

Änderung des Bebauungsplans

Von Montag, 17. Februar, bis Freitag, 20. März

Montabaur. Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur IV. Änderung des Bebauungsplanes „Im Hahn-Erweiterung“ einzuleiten. Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 und 13 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes soll für einen neu zu bildenden Teilbereich MI 1 die Grundflächenzahl II von bisher 0,8 auf zukünftig 1,0 angehoben werden, was dem bereits heute vorgefundenen Versiegelungsgrad der bei weitem überwiegenden Zahl der dortigen Baugrundstücke entspricht. Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf – bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen – sowie die Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 17. Februar bis einschließlich Freitag, 20. März bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Die beabsichtigte Planung kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen sind eingestellt unter www.vg-montabaur.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen\Laufende Bauleitplanverfahren\ Bebauungspläne der Stadt Montabaur\Stadt Montabaur\BPlan Im Hahn-Erweiterung – Änderung. Anregungen können während der o.g. Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gabi Wieland

Stadtbürgermeisterin

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