Erfreuliche Nachrichten für hochwassergeschädigte Unternehmen

Auch Einkommenseinbußen infolge der Starkregenkatastrophe werden ersetzt

Sachschäden können bis zu 80 Prozent des Schadens geltend gemacht werden, in Härtefällen bis zu 100 Prozent - Begutachtung der entstandenen Schäden ist erforderlich

29.09.2021 - 09:20

Heimerzheim. Überaus erfreulich war die Nachricht, die Dr. Fritz Jaeckel zu einem Treffen mit von der Starkregenkatastrophe betroffenen Unternehmern aus der Region mitgebracht hatte. „Nicht nur die Schäden an Gebäuden, Inventar und Warenbeständen werden ersetzt, sondern außerdem die Einkommenseinbußen infolge der Katastrophe, und das bis zum 14. Januar 2022“, berichtete der Landesbeauftragte für den Wiederaufbau in den Flutgebieten. Alle Schäden müssten jedoch in einem einzigen Antrag für Aufbauhilfen beim „Aufbaufonds Hochwasser“ zusammengefasst werden, der seit dem 17. September gestellt werden könne. Doch weil es bei diesen nicht ganz unkomplizierten Anträgen eine Reihe von Fallstricken gebe, riet Jaeckel allen betroffenen Unternehmen unbedingt dazu, die Anträge vor dem Einreichen von den Experten entweder der IHK oder der Handwerkskammer prüfen zu lassen, die dafür jeweils eigene Expertenteams gebildet hätten.

Die Starkregenkatastrophe vom 14. Juli hat auch die Wirtschaft in Bonn und im Rhein-Sieg Kreis stark in Mitleidenschaft gezogen. Etwa 1500 Betriebe im Bereich der IHK Bonn/Rhein-Sieg sowie 60 bis 80 Mitgliedsbetriebe der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg seien in unterschiedlichem Ausmaß betroffen, erfuhr Jaeckel auf der Burg Heimerzheim. Dorthin hatte die IHK Bonn/Rhein-Sieg gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft und dem Rhein-Sieg-Kreis etwa ein Dutzend Unternehmer aus der Region eingeladen, um einen Überblick über die Situation zu bekommen und zugleich Hilfestellung für den Neustart zu geben.


Anträge vor dem Abschicken überprüfen lassen


Die genannten Anträge müssten über das Portal der NRW.Bank gestellt werden, doch dazu seien einige Voraussetzungen im Vorfeld zu klären, erläuterte IHK-Geschäftsführer Professor Dr. Stephan Wimmers. Für die betroffenen Unternehmen habe die IHK Bonn/Rhein-Sieg deshalb eine telefonische Hotline unter der Nummer 0228/22 84 228 eingerichtet, ebenso über E-Mail HotlineFluthilfe@Bonn.IHK.de. Allein im September habe man bereits über 400 Anfragen per Telefon und E-Mail bearbeitet, außerdem seien mehr als 1000 Zugriffe auf die verschiedenen Social-Media-Kanäle der IHK zu diesen Themen erfolgt. Mehr als ein Dutzend Mitarbeiter seien mit dem Thema betraut und sorgen dafür, dass die Mitglieder die typischen Fallstricke vermeiden. „Unsere Berater helfen gerne im Vorfeld der Antragstellung, denn bevor die Anträge überhaupt gestellt werden können, sind beispielsweise zur Bezifferung der Schäden Gutachten von vereidigten Sachverständigen, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern unumgänglich.“

Nicht elementarversicherte Unternehmen könnten bei Sachschäden die anfallenden Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wertverlust bis zu 80 Prozent des Schadens geltend machen, in Härtefällen sogar bis zu 100 Prozent. Außerdem würden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert, die sich nach einer einfachen Formel errechneten: Von den vorangegangenen fünf Wirtschaftsjahren werde das schlechteste und das beste außer Betracht gelassen und von den restlichen Dreien der Mittelwert gebildet. Allerdings müsse dies von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer testiert werden.


Dreistufiges Verfahren zur Begutachtung


Voraussetzung sei in jedem Fall eine Begutachtung der entstandenen Schäden nach einem dreistufigen Verfahren. Zunächst müsse ein anerkannter Gutachter zur Schadensermittlung beauftragt werden. Anschließend gebe es eine Beratung zur Antragstellung durch die IHK mit einer ersten Prüfung der Anträge. Schließlich werde dann der fertige Antrag online über das Portal der NRW.Bank gestellt. Diese bewillige die Mittel und zahle sie auch aus.

Die Bedeutung einer passenden Beratung für die korrekten Antragstellung bestätigte auch Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher (Meckenheim): „Die Schäden an Gebäuden und Inventar lassen sich beheben, doch entscheidend ist, wie es weitergeht und wie der Übergang funktionieren kann.“ Deshalb sei es wichtig, dass es nun Möglichkeiten geben, die wirtschaftlichen Verluste durch den Betriebsausfall zu kompensieren. Erfreulicherweise könne auch Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eingetreten seien, gewährt werden. Doch all dies und noch einiges mehr müsse bereits in den Antrag einfließen. Die Handelskammer habe im Vorfeld alle betroffenen Betriebe abtelefoniert und nach den konkreten Bedarfen gefragt.


Ausweitung der Nothilfe auf mittelbar betroffene Unternehmen


Die IHK Bonn/Rhein-Sieg setze sich außerdem für eine Ausweitung der Nothilfe auf nur mittelbar betroffene Unternehmen ein, ergänzte Wimmers. Bislang fielen Betriebe nicht unter die staatlichen Hilfen, die zwar nicht direkt vom Hochwasser betroffen gewesen seien, aber etwa durch Evakuierung, Stromausfall oder sonstige Auswirkungen ihren Betrieb nicht aufrechterhalten konnten. „Auch hier brauchen wir eine Lösung.“

Abgesehen davon sei es zwingend erforderlich, dass man die nun anstehenden Aufgaben mit gesundem Menschenverstand und Pragmatik angehe, fand Ursula Thiel, die die Stabsstelle Wiederaufbau des Rhein-Sieg-Kreises leitet. Ein Übermaß an Bürokratie sei in dieser Situation hinderlich, und sie hoffe, dass die Bürgermeister und Landräte der betroffenen Gebietskörperschaften die Kraft hätten, sich gegen solche Vorgaben durchzusetzen. „Der Weg in die Zukunft geht nur in einem eng verzahnt Miteinander“, war sie überzeugt. JOST

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