Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bassenheim für das Jahr 2020 vom 13. Februar 2020
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf3.832.210,-- Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf4.346.390,-- Euro
der Jahresfehlbetrag auf514.180,-- Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-306.640,-- Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf13.040,-- Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf161.850,-- Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf-148.810,-- Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit² auf455.450,-- Euro
2 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf0,00 Euro
verzinste Kredite auf148.810,00 Euro
verzinste Kredite aus Vorjahren (gem. § 103
Abs. 3 GemO i.V.m. VV 12 zu § 93 GemO) auf81.730,00 Euro
zusammen auf230.540,00 Euro
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 100.000,-- Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 95.500,-- Euro.
§ 4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf300 v. H.
Grundsteuer B auf365 v. H.
Gewerbesteuer auf365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund75,-- Euro
für den zweiten Hund100,-- Euro
für jeden weiteren Hund150,-- Euro
für den ersten gefährlichen Hund750,-- Euro
für jeden weiteren gefährlichen Hund1.000,-- Euro
§ 5
Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres 9.711.764,09 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres 8.928.174,09 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres 8.413.994,09 Euro
§ 6
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 3.500,-- Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
§ 7
Altersteilzeit
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
§ 8
Leistungszahlungen
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14. April 1999 (GVBL. S. 104, BS 2032-3) an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:
1. für Leistungsstufen0,-- Euro
2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen0,-- Euro
§ 9
Weitere Bestimmungen
• Die Haushaltsansätze und Verpflichtungsermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden gemäß § 16 Abs. 3 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
• Haushaltsansätze für ordentliche Auszahlungen werden gemäß § 16 Abs. 4 GemHVO zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushalts für einseitig deckungsfähig erklärt.
Bassenheim, den 13. Februar 2020
Natalja Kronenberg
Ortsbürgermeisterin
Aufsichtsbehördliche Genehmigung:
Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung, die Veranschlagungen im Haushaltsplan und im Stellenplan der Ortsgemeinde Bassenheim für das Haushaltsjahr 2020 werden lt. Schreiben der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz vom 10.03.2020 aufsichtsbehördlich keine Bedenken erhoben.
Öffentliche Bekanntmachung:
Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bassenheim für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.03.2020 bis 02.04.2020 im Rathaus der Verbandsgemeinde Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 128 und im Verwaltungsgebäude der Ortsgemeinde Bassenheim öffentlich aus. Im Rahmen einer möglichen Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme.
Bassenheim, den 24.03.2020
Natalja Kronenberg
Ortsbürgermeisterin