Politik | 23.03.2020

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bassenheim für das Jahr 2020 vom 13. Februar 2020

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf3.832.210,-- Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf4.346.390,-- Euro

der Jahresfehlbetrag auf514.180,-- Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-306.640,-- Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf13.040,-- Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf161.850,-- Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf-148.810,-- Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit² auf455.450,-- Euro

2 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf0,00 Euro

verzinste Kredite auf148.810,00 Euro

verzinste Kredite aus Vorjahren (gem. § 103

Abs. 3 GemO i.V.m. VV 12 zu § 93 GemO) auf81.730,00 Euro

zusammen auf230.540,00 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 100.000,-- Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 95.500,-- Euro.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf300 v. H.

Grundsteuer B auf365 v. H.

Gewerbesteuer auf365 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund75,-- Euro

für den zweiten Hund100,-- Euro

für jeden weiteren Hund150,-- Euro

für den ersten gefährlichen Hund750,-- Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund1.000,-- Euro

§ 5

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres 9.711.764,09 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsvorjahres 8.928.174,09 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres 8.413.994,09 Euro

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 3.500,-- Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 7

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 8

Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14. April 1999 (GVBL. S. 104, BS 2032-3) an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1. für Leistungsstufen0,-- Euro

2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen0,-- Euro

§ 9

Weitere Bestimmungen

• Die Haushaltsansätze und Verpflichtungsermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden gemäß § 16 Abs. 3 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

• Haushaltsansätze für ordentliche Auszahlungen werden gemäß § 16 Abs. 4 GemHVO zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushalts für einseitig deckungsfähig erklärt.

Bassenheim, den 13. Februar 2020

Natalja Kronenberg

Ortsbürgermeisterin

Aufsichtsbehördliche Genehmigung:

Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung, die Veranschlagungen im Haushaltsplan und im Stellenplan der Ortsgemeinde Bassenheim für das Haushaltsjahr 2020 werden lt. Schreiben der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz vom 10.03.2020 aufsichtsbehördlich keine Bedenken erhoben.

Öffentliche Bekanntmachung:

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bassenheim für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.03.2020 bis 02.04.2020 im Rathaus der Verbandsgemeinde Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 128 und im Verwaltungsgebäude der Ortsgemeinde Bassenheim öffentlich aus. Im Rahmen einer möglichen Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme.

Bassenheim, den 24.03.2020

Natalja Kronenberg

Ortsbürgermeisterin

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