Politik | 02.11.2026, 21:58 Uhr

Leserbrief

Burg Steineck: Eine Gemeinde darf ihre Zukunft nicht nur in Euro und Cent berechnen

Burg Steineck als saniertes Gebäude (zusammengestellt nach historischen Aufnahmen)
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Rheinbreitbach. Die Diskussion um Burg Steineck wird zunehmend auf eine vermeintlich einfache Frage reduziert: Wie viel Geld kostet der Erhalt der Immobilie und wie viel Geld kann die Gemeinde durch einen Verkauf erzielen? Die CDU stellt dabei insbesondere die finanziellen Belastungen durch das Bürgerbegehren und die Verzögerung des Verkaufs in den Vordergrund. Das ist eine legitime Betrachtung, greift aber deutlich zu kurz.

Zunächst sollte man sich daran erinnern, dass die heutige Situation keineswegs überraschend entstanden ist. Bereits vor dem konkreten Verkaufsbeschluss hatte der Regionalverband Unteres Mittelrheintal von Stadtbild Deutschland vorgeschlagen, einen Verkauf an die Bedingung zu knüpfen, dass der historische Gebäudebestand erhalten bleibt. Dieser Vorschlag wurde nicht zum Maßstab der Verkaufsentscheidung gemacht. Man wollte sich offenbar nicht auf entsprechende Einschränkungen festlegen. Dass sich nun Bürger gegen einen Verkauf an einen Investor wenden, dessen Konzept den Abriss des historischen Gebäudes vorsieht, ist deshalb keine völlig unerwartete Entwicklung. Es ist vielmehr eine absehbare Folge der politischen Entscheidung, den Erhalt der Burg nicht verbindlich abzusichern.

Auch die Behauptung, der Gemeinde entstünden durch das Bürgerbegehren erhebliche finanzielle Belastungen, muss differenziert betrachtet werden. Natürlich kosten Verzögerungen Geld. Die genannten Zinsbelastungen sind nicht zu ignorieren. Allerdings darf man nicht so tun, als seien diese Kosten unabhängig von den vorherigen politischen Entscheidungen entstanden. Wer eine Immobilie verkauft, ohne zuvor einen tragfähigen gesellschaftlichen Konsens über den Umgang mit ihrem historischen Bestand herzustellen, muss damit rechnen, dass sich Widerstand entwickelt. Die daraus entstehenden Folgen allein den Bürgern anzulasten, die von ihren demokratischen Rechten Gebrauch machen, ist eine verkürzte Betrachtungsweise.

Vor allem aber wird bei der gesamten Diskussion eine entscheidende Frage ausgeblendet: Was kostet es eigentlich, ein historisches Gebäude abzureißen und durch Neubauten zu ersetzen? Die Gemeinde rechnet mit dem möglichen Verkaufserlös und den Kosten eines Verbleibs im Eigentum. Die ökologischen, städtebaulichen und kulturhistorischen Folgekosten eines Abrisses finden in dieser Betrachtung hingegen kaum Beachtung.

Die Baubranche beschäftigt sich inzwischen intensiv mit dem Bauen im Bestand, der Wiederverwendung vorhandener Baustoffe und der Reduzierung grauer Energie. Während andernorts nach Möglichkeiten gesucht wird, historische Bausubstanz zu erhalten und weiterzuentwickeln, soll in Rheinbreitbach ein gewachsener Gebäudebestand beseitigt werden. Das erinnert an eine Stadtentwicklung, wie sie in den 1970er-Jahren vielerorts praktiziert wurde: Was alt ist, wird abgerissen, und anschließend wird neu gebaut. Die langfristigen Folgen einer solchen Denkweise sind heute längst bekannt.

Ein Abriss verursacht nicht nur Kosten für Abbruch und Entsorgung. Er vernichtet auch die bereits im Gebäude gebundene Energie und macht neue Baustoffe erforderlich. Beton, Stahl und andere Baumaterialien haben einen erheblichen ökologischen Fußabdruck. Hinzu kommt die Frage der zusätzlichen Flächenversiegelung. Gerade angesichts zunehmender Hitzeperioden, steigender Anforderungen an die Regenwasserrückhaltung und einer ohnehin wachsenden Belastung kommunaler Entwässerungssysteme sollte man mit vorhandenen Grün- und Freiflächen besonders verantwortungsvoll umgehen.

Auch die geplante Bebauung mit bis zu 24 Wohnungen wirft Fragen auf, die nicht einfach mit dem Hinweis auf einen privaten Investor beantwortet werden können. Wie werden Verkehr, Stellplätze, Erschließung, Kanalisation und die klimatischen Auswirkungen berücksichtigt? Wenn entsprechende Probleme bei einer ursprünglich geplanten Kindertagesstätte als Argument gegen den Standort angeführt wurden, muss nachvollziehbar erklärt werden, weshalb sie bei einer Wohnbebauung dieser Größenordnung keine vergleichbare Rolle mehr spielen sollen.

Hinzu kommt die kulturhistorische Bedeutung der Burg. Sie ist nicht lediglich eine alte Immobilie in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Ihre Geschichte reicht weit über ihre ursprüngliche Nutzung hinaus. Besonders sensibel ist dabei ihre Rolle während des Zweiten Weltkriegs. Die Burg diente als Unterkunft für Kriegsgefangene, die zur Zwangsarbeit in der Landwirtschaft eingesetzt wurden. Damit verbindet sich das Gebäude auch mit einem dunklen Kapitel der regionalen Geschichte. Solche historischen Zeugnisse sind nicht allein nach ihrem baulichen Zustand zu bewerten. Sie besitzen einen Erinnerungswert, der sich weder durch einen Neubau noch durch eine finanzielle Entschädigung ersetzen lässt.

Es ist deshalb auch problematisch, wenn der schlechte Zustand eines Gebäudes zunehmend als Argument für seine vermeintliche Unrettbarkeit verwendet wird. Ein sanierungsbedürftiges Gebäude wird nicht automatisch zu einem Gebäude ohne Zukunft. Wer historische Bausubstanz erhalten möchte, muss sich mit Sanierungsmöglichkeiten, alternativen Nutzungen und gegebenenfalls einer schrittweisen Entwicklung beschäftigen. Der Verfall darf nicht zum selbstverstärkenden Argument für den Abriss werden.

Besonders irritierend ist diese Entwicklung bei einer politisch konservativen Gruppierung, die Heimatverbundenheit und den Erhalt gewachsener Strukturen regelmäßig als Teil ihres politischen Selbstverständnisses hervorhebt. Heimat besteht schließlich nicht nur aus schönen Worten und Festveranstaltungen. Sie besteht auch aus den Gebäuden, Straßen, Plätzen und historischen Erinnerungsorten, die eine Gemeinde über Generationen geprägt haben. Gerade wenn es um deren Erhalt geht, muss sich dieser Anspruch in konkreten Entscheidungen zeigen.

Dabei geht es keineswegs darum, jede alte Immobilie um jeden Preis zu erhalten oder die finanziellen Möglichkeiten einer Gemeinde zu ignorieren. Natürlich muss eine Kommune wirtschaftlich handeln. Aber Wirtschaftlichkeit bedeutet mehr, als kurzfristig den höchstmöglichen Verkaufserlös zu erzielen oder heutige Haushaltsbelastungen zu vermeiden. Eine verantwortungsvolle Kommunalpolitik muss auch berücksichtigen, welche Werte sie zukünftigen Generationen hinterlässt und welche Kosten sie ihnen durch heutige Entscheidungen aufbürdet.

Die vermeintliche Entlastung des Gemeindehaushalts könnte sich langfristig als Verlust herausstellen, dessen tatsächlicher Umfang heute noch gar nicht vollständig beziffert werden kann. Denn ein historisches Gebäude, eine gewachsene Grünfläche und ein ortsbildprägender Standort lassen sich nicht einfach wiederherstellen, wenn man irgendwann feststellt, dass ihre Beseitigung ein Fehler war.

Auch die rechtliche Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist davon zu trennen. Selbst wenn sich die Auffassung der Kommunalaufsicht zur Einhaltung der Viermonatsfrist durchsetzen sollte, wäre damit keineswegs die politische und gesellschaftliche Diskussion über den Umgang mit Burg Steineck erledigt. Die Rechtmäßigkeit eines Verfahrens und die Sinnhaftigkeit einer kommunalpolitischen Entscheidung sind zwei unterschiedliche Fragen.

Am Ende sollte deshalb nicht allein entscheidend sein, wie viel Geld die Gemeinde heute durch den Verkauf einnimmt. Entscheidend sollte vielmehr sein, welche Gemeinde wir den kommenden Generationen hinterlassen wollen. Eine Gemeinde, die ihre historischen Zeugnisse bewahrt, ihre vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll nutzt und ihre Ortsentwicklung an den Herausforderungen des Klimawandels ausrichtet, oder eine Gemeinde, die kurzfristige finanzielle Vorteile höher bewertet als langfristig nicht wiederherstellbare Werte.

Burg Steineck ist deshalb weit mehr als eine Immobilie, die verkauft werden soll. Es ist eine Frage des Verständnisses von Heimat, Verantwortung und nachhaltiger Gemeindeentwicklung.

Thomas Napp, Rheinbreitbach

Burg Steineck als saniertes Gebäude (zusammengestellt nach historischen Aufnahmen) Foto: Sammlung Napp/KI

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