Politik | 04.11.2021

Freie Wähler Mayen

Der wiederkehrende Straßen-Ausbaubeitrag - eine aufgezwungene Mogelpackung?!

Freie Wähler halten wiederkehrenden Ausbaubeitrag für Straßen für ungerecht! Bürgerbeteiligung Fehlanzeige - Anlieger werden mehr belastet!

Der kostspielige Ausbau vom Wasserpförtchen sollte eigentlich gar nicht so teuer für die Anlieger werden (Gesamtkosten über 3.800.000 Euro).Foto: Freien Wähler Mayen

Mayen. In der letzten Stadtratssitzung wurde die neue Satzung zur Erhebung des wiederkehrenden Ausbaubeitrags für Straßen beschlossen. Nach Ansicht der FWM werden daraus für viele Anlieger zukünftig deutliche Mehrbelastungen entstehen.

Die Fakten: Im Mai 2020 hat die Landesregierung (SPD, FDP und Grüne) eine neue Reform der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz beschlossen, welche ab dem Jahr 2024 für jede Kommune verpflichtend eingeführt werden muss. Der Steuerzahlerbund kritisierte daraufhin, dass diese Reform im Ergebnis eine massive Mehrbelastung der Anlieger darstellt und forciert stattdessen das komplette Beitrags-Aus.

Die Mayener Stadtspitze forcierte hingegen die schnelle Umsetzung der Reform, denn bereits unmittelbar nach dem Beschluss der Landesregierung hat die Verwaltung im September 2020 die Vorlage 6122/2020 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschlossen wurde die Umstellung sogar ab 2020 „rückwirkend“ vorzunehmen und eine neue Satzung auszuarbeiten. Gegen die Stimmen der FWM-Fraktion wurde jetzt diese neue Satzung im Stadtrat beschlossen.

Obwohl in der Vergangenheit mehrere Fraktionen die Stadtverwaltung aufgefordert haben, die Öffentlichkeit über diese große Veränderung zu informieren und sie so zu beteiligen, wurde dies bis heute unterlassen, da man wohl der Meinung ist, dass eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt ausreichend sei! Diese Sichtweise einer Bürgerbeteiligung teilen die Freien Wähler Mayen nicht! Zeigt doch die Corona-Krise deutlich, dass viele vormals wichtige stadtpolitische Themen in den Hintergrund treten, jedoch die umstrittenen Straßenausbaubeiträge nicht. Diese werden lautlos und ohne echte Öffentlichkeitsbeteiligung durchgedrückt (Transparenz sieht anders aus) und bei Rückfragen im Stadtrat zudem noch als alternativlos dargestellt. Eine Alternative wäre zum Beispiel die Einführung ab dem Jahr 2024 gewesen, wovon viele Kommunen Gebrauch machen. Dass die Stadtverwaltung nicht nur schnell, sondern auch rückwirkend die Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags ab 2020 vornimmt, hat wohl einen entscheidenden Grund: der sehr kostspielige und überteuerte Straßenausbauplan des Wasserpförtchens (siehe Foto), Gesamtkosten um die 3.800.000 Euro. Eigentlich sollte diese Maßnahme gar nicht so teuer für die Anlieger werden, da man im Rat über mehrere Jahre der Meinung war, dass wie am Nette-Ufer „Im Trinnel“ (im Foto links zu sehen) auch der Netteumbau am „Wasserpförtchen“ eine Förderung durch das Aktionsprogramm Blau Plus des Landes Rheinland-Pfalz erhalten würde. Dem ist nun nicht so! Nicht zuletzt deshalb soll so schnell wie möglich die Umstellung auf den wiederkehrenden Straßenbeitrag erfolgen. Ob der Ausbau des Bereichs Wasserpförtchen nach Platzen der Förderungsträume unbedingt so umfangreich geschehen muss, diese Frage stellt sich inzwischen im Stadtrat keine der führenden Fraktionen, da ja die Einführung des wiederkehrenden Beitrags die „glückliche“ Lösung darstellt.

Dieses Handeln lässt bereits jetzt erkennen, dass zukünftig ein Wunschkonzert stattfinden wird, da bereits jetzt keine Kostendisziplin im Rat herrscht. Für die FWM ist dies ein Paradebeispiel dafür, auf welche Kosten zukünftig in Mayen Straßen ausgebaut werden.

Bei näherer Betrachtung stellen sich mehrere Fragen: Wer bezahlt denn überhaupt künftig was und wie viel für den Straßenausbau? In Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen werden per Gesetz keine Straßenausbaubeiträge erhoben, dort wurden sie sogar abgeschafft und das jeweilige Land übernimmt die Ausbaukosten komplett. In weiteren acht Bundesländern besteht die „Kann“-Regel, nur in Mecklenburg-Vorpommern und eben in Rheinland-Pfalz wurde per Landesgesetz beschlossen, dass die Anlieger bezahlen müssen - ein Sonderfall.

Für Mayen wurden insgesamt neun Abrechnungseinheiten gebildet. Darunter sind 3 Industriegebiete, fünf Ortsteile (Hausen, Betzing, Alzheim, Kürrenberg und Nitztal). Für das gesamte Mayener Stadtgebiet wurde zum Nachteil der Anlieger komplett als nur eine Abrechnungseinheit beschlossen, da die Anleger regelmäßig für jede Straße in Mayen zur Zahlung des wiederkehrenden Beitrags herangezogen werden. Zudem weiß jeder, welcher Sanierungsstau bei den Mayener Straßen herrscht.

Nach dem alten System der Einmalzahlungen gestaltete sich auch die Kostenaufteilung anders, von der Stadt wurden z.B. bei der Bäckerstraße wegen dem Durchgangsverkehr 65% der Kosten übernommen, der Rest entfiel auf die Anlieger. Hierbei wurde auch jeweils immer eine Straße separat betrachtet. Nach dem neuen System wird grundsätzlich bei allen Straßen der Kostenanteil der Stadt auf 30% für das Stadtgebiet festgeschrieben und die Anlieger haben immer den überwiegenden höheren Teil 70% zu bezahlen, also genau umgekehrte Kostenaufteilung. Entsprechend gilt dies für die Ortsteile, wo die Stadt künftig 25% zahlt und die Anlieger 75 Prozent. Interessant ist der Blick auf die Koblenzer Stadtverwaltung, die bereit ist, einen städtischen Kostenanteil (Eigenanteil) von bis zu 60% zu übernehmen.

Ungerechtigkeiten ergeben sich auch bei den Größen der Abrechnungseinheiten. Denn je größer das Gebiet einer Abrechnungseinheit ist, desto größer ist der aggregierte (angehäufte) Belastungseffekt, so auch die Kritik des Steuerzahlerbundes. Jetzt wird der Durchgangsverkehr dem Anliegerverkehr gleichgestellt, was sich in höheren Kosten für Anlieger bemerkbar macht (siehe oben: Festschreibung Kostenanteil für die Stadt).

Zum Vergleich: Unter den 100 größten Städten in RLP bestätigt sich diese Kostenmechanik der Gemeindeanteile, da der Gemeindeanteil zukünftig in Mayen bei 30% gedeckelt wird, wo früher oft bis 65% als Gemeindeanteil übernommen wurde. Das bedeutet für die Anlieger, dass sie zukünftig deutlich draufzahlen werden.

Leider bietet die RLP-Ampel-Reform eine weitere Besonderheit. Es zahlt noch lange nicht jeder Anlieger in den wiederkehrenden Beitrag ein:

1. alle nicht gewidmeten Straßen,

2. alle Straßenzüge, welche noch nicht erstmalig ausgebaut wurden (z.B. Alkenstraße),

3. alle Anlieger von Außenbereichen (z.B. Nitztal/Schlossstraße) einer Gemeinde und

4. alle Anlieger von Privatstraßen (z.B. Sonnenhang).

zahlen grundsätzlich nicht ein bzw. sind von Zahlungen befreit.

Diese Anlieger sind außen vor, das verkleinert den Kreis der zahlenden Anlieger noch weiter, so dass für den einzelnen Anlieger die Kosten höher sind.

Wie viele Anlieger genau in Mayen, Hausen, Betzing, Alzheim, Nitztal und Kürrenberg von der Besonderheit einer Beitragsbefreiung einen Vorteil gegenüber anderen Anliegern haben, konnte Bürgermeister B. Mauel zuletzt im Stadtrat nicht mal grob sagen, ebenso führten schriftliche Anfragen der Fraktionen bisher ins Leere.

Bis heute wurden auch keine Vergleichsberechnungen dem Rat vorgelegt, wodurch man die zukünftige Mehrbelastung der Anlieger vergleichen könnte, geschweige denn überhaupt ein Zahlenmodell. Stattdessen lobten einige Stadtratsmitglieder sogar die angebliche solidarische Beitragsgerechtigkeit durch die Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags.

Die Freien Wähler Mayen sehen dies anders, weil zum einem der wiederkehrende Beitrag - wie dargestellt - ungerecht ist. Jeder nutzt die Straßen, aber nur wenige zahlen ein. Und zum anderen zahlen diese wenigen Einzahler zukünftig auch einen höheren Gesamtanteil - eine Mogelpackung also! Wo ist das solidarisch oder sozial?

Dass der Verwaltungsaufwand ungleich höher sein wird, bestreitet auch niemand mehr, sodass sich hierdurch die Beiträge für die Anlieger nochmal zusätzlich erhöhen.

Nicht zuletzt haben dann auch die fehlende Bürgerbeteiligung und die intransparente Beitragsgestaltung durch die unterlassene Aufklärung zur Kostendarstellung durch die Verwaltung zu einer Nichtzustimmung der Freien Wähler Mayen zur neuen Satzung zur Erhebung des wiederkehrendem Ausbaubeitrags für Straßen im Stadtrat geführt.

Pressemitteilung der

Freien Wähler Mayen

Der kostspielige Ausbau vom Wasserpförtchen sollte eigentlich gar nicht so teuer für die Anlieger werden (Gesamtkosten über 3.800.000 Euro).Foto: Freien Wähler Mayen

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