Politik | 11.09.2023

Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung mit Prüfung von beantragten Lösungen

„Die Sicherheit der Kleinsten steht an erster Stelle“

Maximilian Mumm.  Foto: Thomas Frey

Kreis MYK. Aufgrund eines Vorfalles Anfang Juli in Wanderath, bei dem KITA-Kinder wiederholt in einem Linienbus eine halbe Stunde lang herumirrten, weil der Fahrer sich verfahren hatte, hatte die SPD-Kreistagsfraktion einen Antrag gestellt, die Beförderung der Drei- bis Sechsjährigen anders zu regeln. „Es kann nicht sein, dass unsere Kleinsten, die gemeinhin als nicht verkehrstüchtig eingestuft werden, in einem normalen Linienbus ohne jegliche Sicherungseinrichtungen durch die Gegend gefahren werden“, so Maximilian Mumm, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion. Zwischen der Antragstellung und der jüngsten Kreisausschusssitzung kam es dann zu einem weiteren Vorfall, den sich niemand wünscht. Ebenfalls bei Wanderath war ein dreijähriger Junge in der letzten Augustwoche während der Fahrt im Bus in einer Kurve derart verletzt worden, dass er zwei Nächte mit Verdacht auf Gehirnerschütterung im Krankenhaus verbringen musste.

„Zeitnah muss jetzt etwas passieren, damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt und deshalb war es gut, dass der Kreisausschuss auf unseren Antrag hin die Verwaltung und den Landrat beauftragt hat, unsere beiden Lösungsansätze zu prüfen. Es tut mir wirklich leid für den Jungen und es ärgert mich ungemein, dass mir diese Art der Beförderung der Kleinen bis zu dem ersten Vorfall in Wanderath nicht aufgefallen ist. Dafür kann ich mich bei den Eltern nur entschuldigen,“ so Mumm weiter.

Die Lösungsansätze der SPD-Fraktion bestehen einmal in einem freigestellten Busverkehr für KITA-Kinder, also die „Sonderfahrt“ mit entsprechend kleineren Bussen mit entsprechenden Sicherungseinrichtungen oder im Falle der Fahrt mit einem normalen Linienbus der Einsatz von entsprechenden Betreuungspersonen.

„Erstrebenswert wäre sicherlich der freigestellte Busverkehr, aber es ist auch sinnvoll, verschiedene Personengruppen, wie Eltern, Rentner, Pensionäre oder andere anzusprechen, ob sie bereit wären, im Interesse der KITA-Kinder eine Aufsichtsfunktion während der Fahrt auszuüben. Dies hätte ggf. auch den Vorteil, dass man immer die gleichen Personen auf der gleichen Strecke mit den gleichen Kindern einsetzen könnte. Das Problem ist, dass die Kriterien, die dem Busunternehmen durch die Kreisverwaltung vertraglich auferlegt wurden, lediglich den Rahmen abdecken, bei dem der Bus steht. Eine Aufsichtspflicht während der Fahrt ist für den Busfahrer unmöglich. Daher darf es sich der Kreis nicht so einfach machen und sagen, sein Handeln wäre ausreichend.“

Für Maximilian Mumm könnte eine Verbesserung der Beförderungssituation auch landesweit eine beispielgebende Vorreiterrolle des Kreises bedeuten, denn Rheinland-Pfalz ist das einzige Land, in dem diese Beförderung nicht kindgerecht geregelt ist.

„Wenn man sich in anderen Kreisen umschaut, so stellt man fest, dass viele die KITA-Kinder einfach in Linienbusse setzen, obwohl es den Eltern eigentlich nicht recht sein kann. Daher ist auch die Begründung des Kreises, dass dies landesweit nach einheitlichen Vorgaben praktiziert wird, so nicht haltbar. Es wird ja nicht dadurch richtig, weil es alle falsch machen.“ Ebenso sei es nicht nachvollziehbar, dass es mit einer Anzeige geahndet wird, wenn man sein Kind ungesichert im Privat-PKW befördert, aber im Bus die Aussage reicht, dass Rückhaltesysteme gesetzlich nicht vorgeschrieben seien.

Mumm: „Ich gehe persönlich davon aus, dass es im Kreis Mayen-Koblenz aufgrund unserer Initiative zu einer kindgerechten Beförderung der Drei- bis Sechsjährigen kommen wird, denn einen Fall, wie der des dreijährigen Jungen, will sicher niemand ernsthaft nochmal erleben.“

Pressemitteilung

der SPD-Kreistagsfraktion

Maximilian Mumm. Foto: Thomas Frey

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