Politik | 24.11.2023

De facto Berufsverbot für Weinbau abgewendet

EU-Pflanzenschutzverordnung vom Tisch

Kreis Ahrweiler.„Die Vernunft hat sich durchgesetzt“, fasst Mechthild Heil die Entscheidung in Straßburg zusammen. Das EU-Parlament hat den Vorschlag der Europäischen Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln abgelehnt.

„Das kam überraschend. Sind aber großartige Nachrichten für die Winzerinnen und Winzer im Wahlkreis“, freut sich die heimische Bundestagsabgeordnete Heil. Denn pauschale Reduktionsverpflichtungen bis hin zu Pflanzenschutzmittel-Komplettverboten in bestimmten Gebieten, hätten für viele Winzerinnen und Winzer zu einem de facto Berufsverbot geführt. Existenzen hätten auf dem Spiel gestanden. Auch die Landwirte wären massiv betroffen gewesen. Bei Annahme der Verordnung hätten rund ein Drittel der deutschen Rebfläche, die im Jahr 2022 bei 103.391 Hektar lag und von einer großen Artenvielfalt geprägt ist, nicht mehr existenzsichernd bewirtschaftet werden können.

„Dass die geplante Verordnung jetzt schon vom Tisch ist, war alles andere als absehbar“, weiß Mechthild Heil und zeigt sich erleichtert, dass es nun nicht mit den sogenannten Trilog-Verhandlungen weitergeht. Dort hätten die EU- Mitgliedsstaaten noch Einfluss auf die Verordnung nehmen können. Vorsorglich hatten die Abgeordnete Mechthild Heil und ihre Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landesgruppen Rheinland-Pfalz und Saarland sich darum bereits vor einigen Wochen mit einem Brandbrief an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir gewandt und Planungssicherheit für die Winzer und Landwirte gefordert.

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte auf die drohende Gefahr im Deutschen Bundestag hingewiesen und appelliert, den Fortbestand des deutschen Weinbaus zu schützen. Geärgert hatte sich Mechthild Heil darüber, dass in der Debatte von Teilen der Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition überhaupt nicht anerkannt worden war, wie weit die deutschen Winzerinnen und Winzer bereits in der Pflanzenschutzmittelreduktion vorangegangen seien. Eine nachhaltige Verwendung steht für den Berufsstand dabei gar nicht in Frage. „Es geht nur mit den Winzern und Landwirten und nicht gegen sie. Das hat jetzt auch die Mehrheit der EU-Parlamentarier mit der Ablehnung der EU-Verordnung klargestellt. Naturschutz und Landbewirtschaftung funktionieren nur miteinander“, resümierte Mechthild Heil abschließend.

Pressemitteilung

Mechthild Heil MdB

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