Politik | 17.03.2020

Die Stadtverwaltung Sinzig informiert

Eingeschränkte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Schulen und Kitas geschlossen - städtische Veranstaltungen bis auf Weiteres ausgesetzt

Sinzig. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen im Umgang mit dem Corona-Virus hat auch die Stadtverwaltung Sinzig weitere Maßnahmen ergriffen:

Entsprechend der Anordnung des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz bleiben landesweit die Schulen und Kindertagesstätten ab Montag, 16. März vorläufig bis nach den Osterferien (17. April) geschlossen. Dies betrifft auch alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Sinzig (Barbarossaschule Sinzig - Realschule plus sowie die Grundschulen in der Kernstadt, Westum und Bad Bodendorf) sowie die fünf Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt (Storchennest und Spatzennest in der Kernstadt, Max und Moritz mit der Pavillon-Erweiterung in Bad Bodendorf sowie die Kita Hellenbach in Westum).

Über eine etwaige Notbetreuung und die damit einhergehende Einrichtung von „Notgruppen“ in Kindertagesstätten wird derzeit auf Landesebene beraten. Sobald diesbezüglich Informationen vorliegen, werden die Eltern hierüber informiert. Insoweit werden die Bürger*innen gebeten, etwaige diesbezügliche Nachfragen an die Stadtverwaltung zu richten. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung Sinzig die Öffnungszeiten für Kund*innen wie folgt anpassen:

Montag bis Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr, Donnerstag: 8 bis 12 sowie 14 bis 18 Uhr.

„Mit der vorübergehenden Anpassung der Öffnungszeiten für persönliche Vorsprachen möchten wir einen aktiven Beitrag dazu leisten, die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung dauerhaft aufrechtzuerhalten und gleichzeitig dem individuellen Gesundheitsschutz der Mitarbeiter*innen, aber auch der Bürger*innen gerecht zu werden“, so Bürgermeister Andreas Geron zu der kurzfristigen Entscheidung der Verwaltungsleitung. „Bürger*innen, die nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts im Falle einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus als Risikogruppe eingestuft werden, sollten Behördengänge soweit wie möglich reduzieren und nur tatsächlich unaufschiebbare persönliche Vorsprachen vornehmen.“

Es wird insoweit empfohlen, telefonischen Kontakt zu den Mitarbeiter*innen zu suchen oder diese per E-Mail zu kontaktieren. Die telefonische Erreichbarkeit ist grundsätzlich auch über die vorgenannten eingeschränkten Öffnungszeiten bis 16 Uhr gegeben.

Veranstaltungen, bei denen die Stadt Sinzig unmittelbar als Veranstalterin agiert, u.a. Schlosskonzerte sowie Veranstaltungen der Senioren-Information Sinzig, werden bis auf Weiteres nicht stattfinden.

Im Hinblick auf Kurse, die von der Volkshochschule (VHS) Sinzig angeboten und durchgeführt werden, schließt sich die Stadtverwaltung der Vorgehensweise des Landes im Hinblick auf die Schulen an. Somit werden bis mindestens 17. April keine Kurse mehr durchgeführt. Die Teilnehmer*innen bereits begonnener Kurse bzw. angemeldete Personen zu in diesem Zeitraum beginnenden Kursen werden zeitnah durch die Geschäftsstelle der VHS informiert.

Es wird seitens der Stadtverwaltung empfohlen, dass auch die Durchführung privat organisierter Veranstaltungen vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung im Umgang mit dem neuartigen Corona-Virus möglichst nicht durchgeführt werden.

Konkrete Informationen hierzu finden Sie in Kürze auf der Internetseite der Stadtverwaltung: www.sinzig.de.

Pressemitteilung

Stadt Sinzig

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