Eigenjagdbezirk Freilingen
Einsicht in das Jagdkataster
Vom 25. Oktober bis zum 8. November
19.10.2019 - 13:37
Freilingen. Das Jagdkataster des Eigenjagdbezirkes Freilingen liegt, gemäß § 15 Absatz 2 der Satzung vom 25. Oktober bis zum 8. November, in Zimmer 215 der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, während der Besucherzeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus.
Pressemitteilung des
Jagdvorstehers Thomas Kloft