Eigenjagdbezirk Freilingen

Einsicht in das Jagdkataster

Freilingen. Das Jagdkataster des Eigenjagdbezirkes Freilingen liegt, gemäß § 15 Absatz 2 der Satzung vom 25. Oktober bis zum 8. November, in Zimmer 215 der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, während der Besucherzeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus.

Pressemitteilung des

Jagdvorstehers Thomas Kloft