Politik | 12.10.2023

Entwicklung der Schülerzahlen

Grafschaft. Als Anlage diente der Entwurf eines Entwicklungsplans, erstellt von der Projektgruppe Bildung und Region ( biregio ) Juni 2023, für die Entwicklungsplanung der Gemeinde Grafschaft von 2021/22 bis 2026/27- mit Ausblick in Richtung des Jahres 2035.

Den Erläuterungen in der Einladung war zu entnehmen, dass der Landtag am 26.06.2020 das Schulgesetz geändert und die Kommunen verpflichtet hat, für die Grundschulen einen Schulentwicklungsplan zu erstellen.

Es geht hierbei um die regelmäßige Bestandsaufnahme in Bezug auf Schülerzahlen, Schulgebäude, Räume, Lehr- und Lernmittel, damit ein pädagogisch leistungsfähiges Lernen möglich ist. Nach dem Schulgesetz RLP § 91 (4) sollen diese Schulentwicklungspläne die planerischen Grundlagen eines regional ausgeglichenen Bildungsangebots im Land berücksichtigen. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind dabei zu beachten.

Nach intensiver Prüfung dieses Planungsentwurfs erklärte ich als Schulträgeraussschussmitglied, dass die ersten 14 der insgesamt 78 Seiten des Planentwurfs, die gefüllt sind mit Grafiken, Kurven, bunten Schaubildern und Diagrammen, jeglichen Bezug zur Grundschule vermissen lassen. Es werden die Bundesländer verglichen in Bezug auf Schülerzahlen an Privatschulen, Abiturnotendurchschnitte, Anzahl der Einserabituren und Einschulungszahlen. Diese Darstellungen haben keinerlei Aussagekraft für die Bereitstellung guter Grundlagen für Grundschulen.

Ich verwies auf die UN- Behindertenrechtskonvention von 2009, in der sich Deutschland zur Inklusion verpflichtet hat, jedem Kind von Anfang an gleiche Bildungschancen zu geben. Die Grundsätze werden von der Bildungsministerin in der Agenda 2030 festgelegt. Das bedeutet, dass auf behindertengerechte Räumlichkeiten und Wege geachtet werden muss. Im Planungsentwurf von (biregio) wird Inklusion lediglich in einem Nebensatz erwähnt, aber nicht konkretisiert.

In einer Einwohnertabelle wird im Fünfjahresrhythmus die Entwicklung der Bevölkerungszahl in der Gemeinde Grafschaft zwischen 1995 und 2021 dargestellt und herausgestellt, dass zwischen 1995 und 2021 mit 8,3% der Anstieg deutlich oberhalb der durchschnittlichen Landesentwicklungen liegt. Beim genaueren Hinsehen ist jedoch festzustellen, dass schon 2000 eine erhebliche Zuwanderung zu verzeichnen war und die Bevölkerungszahl ab 2005 sogar abnahm.

In den Darstellungen der zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen der Primarstufe finden sich im Vergleich zu den von der Gemeindeverwaltung angeführten Zahlen für das erste Schuljahr sechs höhere Zahlen, die zu dem Ergebnis führen, dass mehr Klassen gebildet und zusätzliche Klassenräume bereit gestellt werden müssten. Eine weitere starke Zahlabweichung im Vergleich zu den Angaben der Gemeinde ist festzustellen unter: Kernergebnisse und Empfehlungen ( S. 71 )

Hier wird behauptet, dass 2027/28 mit „gut 190 Kindern“ bei der Einschulung zu rechnen ist. Es sind aber nach Angabe der Gemeinde nur 162 Kinder. Auch sei für dasSchuljahr 2025/26 angeblich „ein Spitzenwert von knapp 140 Kindern“ zu erwarten. Es sind aber nur 132 Kinder.

In der Entwicklungsplanung wird kurz darauf hingewiesen, dass das Bildungsministerium neue Richtlinien zum Bau von Schulen erarbeitet. Einzelheiten werden nicht ausgeführt.

Hier wäre zu beachten gewesen, dass Architekten und alle an einem Schulbau Beteiligten in Zukunft flexibler und innovativer planen und vorgehen wollen. Nicht mehr die Klassenraum - Flurschule ist gefragt, sondern Lernlandschaften, die der jeweiligen Lernsituation angepasst werden können. Klassenräume werden auch weiterhin eine Rolle spielen, aber sie sollten schnell für innovative Lerninhalte und Lernmethoden umfunktioniert werden können. Gute Praxisbeispiele sind jetzt schon abrufbar.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass m.E. der Entwurf der Schulentwicklungsplanung, erarbeitet von Bildung und Region ( biregio ), keine für die zukünftige Schülerentwicklung in der Grafschaft hilfreichen und aussagekompetenten Erkenntnisse und Empfehlungen erarbeitet hat.

Es fehlt der Bezug zur Inklusion und die möglichen Veränderungsvorschläge und Maßnahmen zum behindertengerechten Ausbau der Schulgebäude. Wichtige Zahlenangaben erscheinen fragwürdig.

Die neu zu erwartenden Schulbaurichtlinien des Ministeriums bleiben unbeachtet.

Meine Empfehlung:

Die Projektgruppe Bildung und Region „biregio“ sollte den Entwurf gründlich überarbeiten , damit eine erfolgreiche Entwicklung der Grundschulen in der Gemeinde Grafschaft abgeleitet werden kann.

Pressemitteilung

Gisela Halfen Mitglied des

Schulträgerausschusses

für die SPD

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