FWM: Formale Hürden statt klarer Information? – Bürger dürfen nicht an Bürokratie scheitern
WKB-Bescheide Abrechnungseinheit 7 „Mayen Stadtkern“
Mayen. Im Zusammenhang mit den aktuellen WKB-Bescheiden zur Abrechnungseinheit 7 „Mayen Stadtkern“ sieht die FWM-Stadtratsfraktion erheblichen Klärungsbedarf bei der Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre Widerspruchsrechte.
Zahlreiche Betroffene haben sich in den vergangenen Tagen an die FWM gewandt. Viele von ihnen hatten ihren Widerspruch fristgerecht per E-Mail eingereicht – und erhielten anschließend die Mitteilung der Stadtverwaltung, dass diese Form rechtlich nicht ausreichend sei und der Widerspruch schriftlich nachgereicht werden müsse.
„Wenn auffallend viele Bürgerinnen und Bürger denselben vermeintlichen Formfehler begehen, liegt das Problem nicht allein bei den Bürgern“, erklärt Hans-Georg Schönberg für die FWM-Fraktion. „Dann stellt sich die Frage, ob die Hinweise im Bescheid wirklich klar und bürgerverständlich formuliert sind.“ Nach § 58 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verlängert sich die Widerspruchsfrist auf bis zu ein Jahr, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unvollständig oder fehlerhaft ist. Ob diese Voraussetzungen hier vorliegen, ist juristisch zu prüfen.
Fest steht jedoch: Wer im Jahr 2026 selbstverständlich digitale Kommunikationswege nutzt, darf nicht durch formale Hürden benachteiligt werden, wenn Hinweise missverständlich sind. Die FWM kritisiert, dass moderne Kommunikationswege im Verwaltungsalltag selbstverständlich genutzt werden, bei Rechtsbehelfen jedoch auf formale Anforderungen verwiesen wird, die vielen Bürgern nicht bewusst sind.
„Eine zeitgemäße Verwaltung muss entweder einen klaren digitalen Widerspruchsweg anbieten oder unmissverständlich darauf hinweisen, dass eine einfache E-Mail nicht ausreicht“, so Schönberg. Die Fraktion fordert daher eine Überprüfung der Formulierungen in künftigen Bescheiden sowie eine transparente Information aller Betroffenen über ihre Rechte. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Bürger an formalen Fragen scheitern, obwohl sie fristgerecht reagieren wollten“, betont Schönberg. Die FWM weist zugleich darauf hin, dass Betroffene ihre Bescheide sorgfältig prüfen und sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten lassen sollten. Ziel sei es, Transparenz herzustellen und sicherzustellen, dass niemand allein aufgrund formaler Unklarheiten Rechtsnachteile erleidet.
Pressemitteilung FWM
